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Anlage Kind (Scheidung)

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    Anlage Kind (Scheidung)

    Hallo zusammen!

    Hab einige Fragen bezüglich der Anlage Kind für meine ESt-Erklärung 2009:

    Das Kind ( 2001 geboren) hat vom 01.01.2009 bis 31.05.2009 bei der leiblichen Mutter im Inland gelebt. Dannach sind beide ins Ausland umgezogen.

    Der leibliche Vater lebt das ganze Jahr über in D. und hat den Kinderfreibetrag von 0,5.

    Das Kindergeld hat die Mutter monatlich bekommen.

    Die Scheidung erfolgte in 2008.


    Meine Fragen:

    1. Meiner Meinung nach, muss der Vater die Anlage Kind einreichen wegen dem Kinderfreibetrag von 0,5 ?

    2. Ist demzufolge bei Kindergeld "0 € " einzutragen, weil das Kindergeld die Mutter bekommen hat?

    3. Kinderfreibeträge werden je zur hälfte angesetzt? Ich denke schon, oder?


    Hoffe Ihr könnt mir helfen

    #2
    AW: Anlage Kind (Scheidung)

    Zitat von meminho Beitrag anzeigen
    2. Ist demzufolge bei Kindergeld "0 € " einzutragen, weil das Kindergeld die Mutter bekommen hat?
    Nein, einzutragen ist der A n s p r u c h auf Kindergeld, unabhängig davon wer es bekommen hat.

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      #3
      AW: Anlage Kind (Scheidung)

      Demzufolge hälftiges Kindergeld ?

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