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Anlage Unterhalt AHW Abbruch-Hinweise

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    Anlage Unterhalt AHW Abbruch-Hinweise

    Hallo,

    Ich bekomme nach dem Ausfüllen der Anlage Unterhalt einen AHW Abbruch-Hinweise.

    AHW Abbruch-Hinweise:
    Die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen bzw. deren Einkommen ist nicht plausibel für die
    Ermittlung der Unterstützungsleistung.


    Da stellt sich mir die Frage:

    Wie viele Personen muss ich angeben? (in Zeile 6)
    Im Haushalt lebe ich, mein Freund und unser Kind. (Für das Kind bekomme ich Kindergeld und es ist ca 2 Jahre alt)

    Mein Freund hatte nur Elterngeld bekommen (1500 €) was ich unter Sozialleistung/Übrige Bezüge verbucht habe.

    Wie kommt es zu dem Abbruch? Wo ist der Hacken?

    Vielen Dank
    Zuletzt geändert von bendenn; 04.07.2017, 21:37.

    #2
    AW: Anlage Unterhalt AHW Abbruch-Hinweise

    Das Kind hat dort inhaltlich nichts verloren, das gehört nur in der Anlage Kind erklärt. Es darf nur in Zeile 6 mitgezählt werden.
    Zuletzt geändert von Charlie24; 04.07.2017, 21:07. Grund: Ergänzung
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage Unterhalt AHW Abbruch-Hinweise

      Und ob dein Freund, der nur Elterngeld bekommen hat, dort etwas verloren hat, hängt von der Höhe des 2016 erhaltenen Elterngelds ab!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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        #4
        AW: Anlage Unterhalt AHW Abbruch-Hinweise

        lieber charlie24 danke für die schnellen Antworten.

        Kannst du mir auch sagen welche Zahl in Zeile 6 stehen muss?

        Ab welcher Höhe muss das Elterngeld unter Sozialleistung/Übrige Bezüge eingetragen werden?

        Wie bekomme ich keinen Abbruch-Hinweis?

        Danke

        Kommentar


          #5
          AW: Anlage Unterhalt AHW Abbruch-Hinweise

          Kannst du mir auch sagen welche Zahl in Zeile 6 stehen muss?
          Ich zähle 3 Personen! Für dein Kind kannst du keine Unterhaltsleistungen ansetzen, das darf also bei den unterhaltenen Personen nicht mehr eingetragen werden.

          Du selbst auch nicht, also bleibt allenfalls dein Freund übrig. Wie viel Elterngeld hast du denn bei deinem Freund eingetragen?
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            AW: Anlage Unterhalt AHW Abbruch-Hinweise

            Was macht der Thread eigentlich im Unterforum Allgemein und Projekt? Welche Software verwendest Du denn? ElsterFormular bietet z. B. eine sehr brauchbare Eingabehilfe!

            Charlie geht scheinbar davon aus, dass es sich bei den 1.500 Elterngeld nicht um den Betrag für das ganze Jahr handelt.

            Apropos Jahr: um welches Jahr gehts denn eigentlich?

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              #7
              AW: Anlage Unterhalt AHW Abbruch-Hinweise

              Charlie geht scheinbar davon aus, dass es sich bei den 1.500 Elterngeld nicht um den Betrag für das ganze Jahr handelt.
              Die 1.500 € wurden um 20:37 Uhr hinzugefügt, das habe ich deshalb erst jetzt gelesen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                AW: Anlage Unterhalt AHW Abbruch-Hinweise

                Es geht um die Software ElsterFormular Version 18.4
                Damit möchte ich gerne die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2016 machen.
                Mein Freund hat insgesamt 1500 € Elterngeld bekommen. (5 Monate a 300 €)

                Die Eingabehilfe ist in der Tat brauchbar, löst nur leider mein Problem nicht.

                Also wenn ich in (Zeile 6) eine 3 stehen habe, bekomme ich einen Abbruch mit folgender Meldung.


                AHW Abbruch-Hinweise
                Die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen bzw. deren Einkommen ist nicht plausibel für die
                Ermittlung der Unterstützungsleistung.
                EHW Elster-/Steubel-Hinweise
                Überprüfen Sie bitte die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen im Zusammenhang mit den
                Unterhaltsleistungen (die Zahl der unterstützten bzw. der im Haushalt lebenden Personen angeben).
                DHW Dokumentations-Hinweise
                Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
                Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
                eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
                Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
                übermittelt werden.
                Zuletzt geändert von bendenn; 04.07.2017, 23:15.

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                  #9
                  AW: Anlage Unterhalt AHW Abbruch-Hinweise

                  Dann reduziere (vielleicht) mal die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen zunächst auf 2 und dann probeweise auf 1, was mir aufgrund der Eingabehilfe allerdings nicht wirklich sinnvoll erscheint.
                  Denn in der Eingabehilfe steht ganz klar:
                  Tragen Sie in Zeile 6 bitte die Anzahl aller im Haushalt lebender Personen ein, auch soweit für die unterstützten Personen ein Abzug der Unterhaltsaufwendungen nicht in Frage kommt.

                  Was hast du denn als Unterstützungsleistung für deinen Freund betragsmäßig eingetragen? Den Grundfreibetrag und zusätzlich die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung?
                  Irgendetwas musst du ja eintragen!
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    AW: Anlage Unterhalt AHW Abbruch-Hinweise

                    Die Reduzierung habe ich schon im Vorfeld versucht.
                    Bei zwei Personen ändert sich nichts!
                    Reduziere ich auf eine Person, entfällt bei der Abbruch Meldung der Teil:

                    EHW Elster-/Steubel-Hinweise
                    Überprüfen Sie bitte die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen im Zusammenhang mit den
                    Unterhaltsleistungen (die Zahl der unterstützten bzw. der im Haushalt lebenden Personen angeben).


                    Ich habe im Moment bei Höhe der Zahlung den Grundbetrag von 8652 €
                    Bei Basis Kranken & Pflegeversicherung 164 € * 12 = 1968

                    Habe es aber eigentlich so verstanden, dass bei höhe der Zahlung die 8652 + 1968 = 10620 stehen sollte.

                    Egal wie ich es drehe und wende, am ende bekomme ich die Abbruch Meldung.
                    Zuletzt geändert von bendenn; 05.07.2017, 01:33.

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                      #11
                      AW: Anlage Unterhalt AHW Abbruch-Hinweise

                      Überprüfen Sie bitte die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen im Zusammenhang mit den
                      Unterhaltsleistungen (die Zahl der unterstützten bzw. der im Haushalt lebenden Personen angeben).

                      Dieser Hinweis kommt bei mir zwar auch, dennoch funktioniert die Berechnung mit deinen Zahlen problemlos. Irgendwo muss bei dir etwas nicht oder falsch eingetragen sein.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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