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Steuerbescheid weicht von Elster Berechnung (Progressionsvorbehalt)

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    Steuerbescheid weicht von Elster Berechnung (Progressionsvorbehalt)

    Im Elster steht:
    zu versteuerndes Einkommen 59.754
    Berechnung der Einkommensteuer
    Zu versteuern nach dem Splittingtarif 59.754
    Festzusetzenden Einkommensteuer 10.858

    Im Steuerbescheid steht dagegen:
    zu versteuerndes Einkommen 59.754
    Zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach dem Splittingtarif mit 18,7603% aus 59.754
    Festzusetzenden Einkommensteuer 11.210

    Meine Frau hat im Jahr 2016 von Januar bis Oktober Elterngeld bezogen. Liegt es vielleicht daran? Warum hat dann Elster an dieser Stelle nichts mit Progressionvorbehalt berechnet?

    #2
    AW: Steuerbescheid weicht von Elster Berechnung (Progressionsvorbehalt)

    Liegt es vielleicht daran? Warum hat dann Elster an dieser Stelle nichts mit Progressionsvorbehalt berechnet?
    Hast du das auch richtig erklärt? Nämlich in Zeile 91 des Hauptvordrucks (für 2016)? ElsterFormular berechnet das schon richtig!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Steuerbescheid weicht von Elster Berechnung (Progressionsvorbehalt)

      Stimmts, danke. Hat gefehlt.

      Kommentar


        #4
        AW: Steuerbescheid weicht von Elster Berechnung (Progressionsvorbehalt)

        Zitat von goerkem Beitrag anzeigen
        Stimmts, danke. Hat gefehlt.
        Dann bin ich ja beruhigt, was die Fähigkeiten des Vorausberechnungsmoduls angeht!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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