Im Elster steht:
zu versteuerndes Einkommen 59.754
Berechnung der Einkommensteuer
Zu versteuern nach dem Splittingtarif 59.754
Festzusetzenden Einkommensteuer 10.858
Im Steuerbescheid steht dagegen:
zu versteuerndes Einkommen 59.754
Zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach dem Splittingtarif mit 18,7603% aus 59.754
Festzusetzenden Einkommensteuer 11.210
Meine Frau hat im Jahr 2016 von Januar bis Oktober Elterngeld bezogen. Liegt es vielleicht daran? Warum hat dann Elster an dieser Stelle nichts mit Progressionvorbehalt berechnet?
zu versteuerndes Einkommen 59.754
Berechnung der Einkommensteuer
Zu versteuern nach dem Splittingtarif 59.754
Festzusetzenden Einkommensteuer 10.858
Im Steuerbescheid steht dagegen:
zu versteuerndes Einkommen 59.754
Zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach dem Splittingtarif mit 18,7603% aus 59.754
Festzusetzenden Einkommensteuer 11.210
Meine Frau hat im Jahr 2016 von Januar bis Oktober Elterngeld bezogen. Liegt es vielleicht daran? Warum hat dann Elster an dieser Stelle nichts mit Progressionvorbehalt berechnet?
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