Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Werbungskosten Fahrtkosten PKW und Öffentliche

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Werbungskosten Fahrtkosten PKW und Öffentliche

    Hallo,

    ich hänge bei den Werbungskosten/ Entfernungspauschale (nicht gewerblich) für die Einkommenssteuererklärung für 2016 fest.
    Ich habe vom 25.01.16 bis 22.07.16 bei einem Arbeitgeber in Vollzeit gearbeitet, bin aber 2 Monate mit den Öffentlichen gefahren (Fahrkarten:162€) und die restliche Zeit mit dem PKW (einfache Entfernung:10km/ Strecke).
    Wie gebe ich das am klügsten an und an welcher Stelle? Ausgefüllt habe ich die Zeilen 31 und 35. Vielleicht ist das ja falsch?
    Bis jetzt kommt, egal wie ich es versuche, immer folgende Problemmeldung:
    "Die Summe der mit Pkw und/oder Sammelbeförderung und/oder öffentlichen Verkehrsmitteln zurückgelegte Strecke ist höher als die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte in km (1. Angabe zur ersten Tätigkeitsstätte, steuerpflichtige Person/ Ehemann/ Lebenspartner A)."

    Wäre super, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte! Ich hänge an diesem Problem schon seit einer Weile.
    LG,

    JJO

    #2
    AW: Werbungskosten Fahrtkosten PKW und Öffentliche

    Dieser Fehler erscheint typischer Weise, wenn versucht wird, bei den per PKW bzw. ÖPNV zurück gelegten km die Gesamtzahl der km, also Entfernungs-km mal Anzahl der Tage einzutragen. Gefragt ist aber die einfache, für einen Tag per PKW bzw. ÖPNV zurück gelegten km.

    War es mal so, mal so, so helfen im Zweifelsfall zwei Angaben zur ersten Tätigkeitsstätte, einmal für die Tage per PKW, die zweite für die Tage per ÖPNV.

    Allerdings gilt seit einiger Zeit das Entweder-Oder nur noch jahresweise, als entweder ist die Entfernungspauschale von 30Ct je Entfernungs-km für das volle Jahr günstiger, oder die nachgewiesenen Fahrtkosten für den ÖPNV, wobei die Entfernungspauschale dann komplett wegfällt. Es ist also stark anzunehmen, dass die nachgewiesenen ÖPNV-Tickets gar keinen Vorteil gegenüber der Entfernungspauschale bringen.

    Kommentar


      #3
      AW: Werbungskosten Fahrtkosten PKW und Öffentliche

      An der kürzesten Straßenentfernung von 10 km ändert sich ja nichts, wenn du zeitweise den ÖPNV genutzt hast.

      Du kannst die unterschiedlichen Beförderungsmittel über Hinzufügen einer weiteren Tätigkeitsstätte korrekt erklären, indem du bei der Kennzahl 112 einmal die 10 km
      und beim zweiten Mal 0 km einträgst. dann erscheint der Wert beim ÖPNV.

      Bei Sammelbeförderung darf kein Km-Wert stehen! Es müssen immer die 10 km herauskommen, die du auch im Kennfeld 111 eingetragen hast!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Werbungskosten Fahrtkosten PKW und Öffentliche

        Herzlichen Dank für die schnelle Antwort neysee und Charlie24! Ihr habt mir sehr weitergeholfen!

        LG

        Kommentar

        Lädt...
        X