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Abzug für Sachbezug

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    Abzug für Sachbezug

    Guten Tag,
    Auf meiner Gehaltsabrechnung ist ein großer Betrag durch Sachbezug abgezogen worden ("Abzug für Sachbezug"). Das bezieht sich auf Arbeitskleidung, die ich behalten habe. Inwiefern/ wo muss ich das in der Steuererklärung angeben?

    Vielen Dank schonmal,
    Susanne

    #2
    AW: Abzug für Sachbezug

    Das müsste in deiner Lohnsteuerbescheinigung bereits enthalten sein, eine gesonderte Angabe ist deshalb in der Regel nicht erforderlich.

    Nummer 3: Bruttoarbeitslohn einschließlich Sachbezüge

    Gehaltsabrechnungen sind normalerweise für die Steuererklärung nicht von Belang.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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