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Vorauszahlung auf Spekulationsgewinne

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    Vorauszahlung auf Spekulationsgewinne

    Das FA verlang eine Vorauszahlung auf Spekulationsgewinne in Höhe der Nachzahlung des Vorjahres. Ist das OK?

    Verweigert aber den Kauf eines Laptops ( für´s Onlinebanking unverzichtbar) als Werbungskosten ?

    Danke vorab!
    Zuletzt geändert von walbol; 17.07.2017, 11:40.

    #2
    AW: Vorauszahlung auf Spekulationsgewinne

    Deine Frage betrifft Steuerrecht und hat mit ElsterFormular nichts zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Vorauszahlung auf Spekulationsgewinne

      Hallo,

      eine solche Vorauszahlung ist meist ein automatischer Vorgang (ab 400 Euro Nachzahlung), kann aber bei atypischen Erträgen - und wenn etwas atypisch ist dann sind es Spekulationsgeschäfte - relativ einfach beseitigt werden. Formlosen Antrag stellen und fertig.

      Zum Laptop: Worum geht es bei dem Onlinebanking? Kapitalerträge, Vermietung, Lohn, Spekulationsgeschäfte, ... ?
      Grundsätzlich können diese Kosten aber Werbungskosten sein, es muss halt nachvollziehbar zugeordnet werden können.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #4
        AW: Vorauszahlung auf Spekulationsgewinne

        Nur eine Bemerkung zum Thema Werbungskosten bei Kapitalerträgen:

        Mit dem Sparer-Pauschbetrag sind gemäß § 20 Abs. 9 Satz 1 EStG alle Werbungskosten im Zusammenhang mit Kapitalerträgen abgegolten:

        Bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist als Werbungskosten ein Betrag von 801 Euro abzuziehen (Sparer-Pauschbetrag); der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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