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Wo in Anlage S Nebenverdienst (bislang nicht versteuert) angeben?

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    Wo in Anlage S Nebenverdienst (bislang nicht versteuert) angeben?

    Hallo,

    ich hoffe, dass meine Frage leicht zu beantworten ist: Ich habe im letzten Jahr in den Monaten Mai bis Dezember insgesamt 6320€ durch eine Nebentätigkeit verdient, die bislang nicht versteuert und auch sonst nicht angegeben wurde (monatlich schwankt der Verdienst zwischen 400 und 900€). Ich habe dieses Geld im Rahmen einer Honorarvereinbarung bekommen. Wo muss ich diesen Wert angeben? Sicher Anlage S, aber dann? Gleich am Anfang oder auf Seite 2 unten unter Sonstiges (das würde von der Beschreibung her auch passen, da ich als Berater gearbeitet habe)? Oder ganz wo anders?

    Vielen Dank schon mal & viele Grüße,

    Matthias

    #2
    AW: Wo in Anlage S Nebenverdienst (bislang nicht versteuert) angeben?

    Wenn die Beratertätigkeit wirklich eine freiberufliche Tätigkeit (§ 18 EStG) war, ist der Gewinn in Zeile 4 der Anlage S zu erklären, ansonsten in der Anlage G.

    ... oder auf Seite 2 unten unter Sonstiges
    Ob du Angaben in Zeile 46 machen darfst, kannst du in der Eingabehilfe zu Zeile 46 nachlesen!

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Wo in Anlage S Nebenverdienst (bislang nicht versteuert) angeben?

      Danke für die schnelle Antwort! :-)

      Leider ist meine Frage noch nicht ganz geklärt: Mein Beruf (Psychologe) steht in der Liste nicht bei, aber ich finde ihn schon sehr ähnlich wie einige der angegebenen Berufe.
      Und die Eingabehilfe bei Zeile 46 habe ich gelesen und da stehen nun auch wieder diese ähnliche Berufe, sodass es irgendwie passen könnte. Ich sehe den Unterschied nicht so ganz - außer, dass bei Zeile 4 "Gewinn" und bei Zeile 46 "Einnahme" steht.

      Und ob ich eine "richtige" freiberufliche Tätigkeit ausgeführt habe!? - was heißt denn "richtig"? Ich hab einen Honorarvertrag und habe im Rahmen meines Berufes Beratungsstunden gegeben. Ist das "richtig"?

      Nochmals danke!!!

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        #4
        AW: Wo in Anlage S Nebenverdienst (bislang nicht versteuert) angeben?

        Du hattest ja die Art deiner Beratertätigkeit im 1. Beitrag nicht angegeben. Die Antwort ist: Ja, Psychologe ist eine freiberufliche Tätigkeit, ein EDV-Systemberater wäre z. B. eine gewerbliche Tätigkeit.

        Und was die Zeile 46 angeht, sind die Bedingungen kumulativ:

        Hier ist die Bezeichnung der nebenberuflichen Tätigkeit anzugeben, mit der Sie als Selbständiger
        aus öffentlichen Kassen,
        als nebenberuflicher Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder für eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit,
        ...
        ...
        von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer gemeinnützigen Organisation
        Aufwandsentschädigungen/ Einnahmen erhalten haben.

        Wann eine Tätigkeit als nebenberuflich im steuerrechtlichen Sinn einzustufen ist, kannst du googlen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: Wo in Anlage S Nebenverdienst (bislang nicht versteuert) angeben?

          Wiederum danke!!!

          Ok, nebenberuflich heißt nur, dass die zweite Stelle maximal 1/3 der Hauptbeschäftigung beträgt (das ist bei mir auf jeden Fall erfüllt).

          Der Hinweis mit dem kumulativ dürfte jetzt der Entscheidende sein: Ich habe für die Diakonie gearbeitet und nun muss ich "nur noch" herausfinden, ob die Diakonie alle genannten Bedingungen erfüllt - besonders die beiden Punkte, die du fett markiert hast: Ist die Diakonie gemeinnützig und ist das Geld aus öffentlichen Kassen!?

          Du hast mir sehr geholfen und dann habe ich das Prinzip auch verstanden: Bei Zeile 46 muss man deshalb keine Steuern zahlen (macht nämlich für die Berechnung meiner Steuer mehr als 2000€ aus!), weil das Geld von einer gemeinnützigen Organisation stammt bzw. vom Staat kommt. Das macht dann ja auch Sinn. Ansonsten Steuerzahlen, wenn es eine "normale" Firma ist, die Gewinn erzielen möchte (und dann Zeile 4).

          Viele Grüße!

          Matthias

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            #6
            AW: Wo in Anlage S Nebenverdienst (bislang nicht versteuert) angeben?

            ... macht nämlich für die Berechnung meiner Steuer mehr als 2000€ aus!
            Das stimmt sicher nicht, da maximal 2.400,00 € der jährlichen Honorare als steuerfrei behandelt werden dürfen (§ 3 Nr. 26 EStG)!

            https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html

            https://www.finanzamt.bayern.de/Info...fs&c=n&d=x&t=x
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Wo in Anlage S Nebenverdienst (bislang nicht versteuert) angeben?

              Dann ist das aber ein Fehler seitens Elster oder ich verstehe irgendwas ganz falsch, denn die automatische Berechnung zeigt mir eben jene Differenz an, wenn ich zwischen den Zeilen 4 (dann muss ich 2300€ mehr an Steuern zahlen) und 46 "wechsle", also das Geld mal in die eine, mal in die andere Zeile eintrage!?

              - - - Aktualisiert - - -

              Ergänzung: Ohne viel Ahnung davon zu haben, aber ich habe in Bezug auf Mini-Jobs als nebenberufliche Tätigkeit gelesen, dass man die auch nicht versteuern muss. Und Mini-Jobs gehen bis 450€/Monat, also mehr als 5.000€ im Jahr!?

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                #8
                AW: Wo in Anlage S Nebenverdienst (bislang nicht versteuert) angeben?

                Die Eintragungen in Zeile 46 sind nur ergänzend zu den Eintragungen auf der ersten Seite. Wenn man seinen steuerpflichtigen Gewinn über die Zeile 46 berechnet muss in der letzten Spalte eingetragen werden, wo dieser Gewinn erfasst wird. Die Eintragung kann also nicht in Zeile 4 ODER Zeile 46 erfolgen sondern entweder "nur" in Zeile 4 oder in Zeile 4 UND Zeile 46. Wenn man nur in Zeile 46 etwas einträgt, in Zeile 4 (oder einer anderen Zeile auf Seite 1) jedoch nicht, wird der Gewinn bei der Steuerberechnung gar nicht angesetzt (einfach mal in die Berechnung gucken).

                Als Mini-Jobber ist man aber irgendwo angestellt und nicht selbständig. Außerdem wurden da das ganze Jahr über Sozialabgaben und pauschale Steuern einbehalten. Also ein ganz anderer Sachverhalt als eine selbständige Tätigkeit.

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                  #9
                  AW: Wo in Anlage S Nebenverdienst (bislang nicht versteuert) angeben?

                  Dann ist das aber ein Fehler seitens Elster oder ich verstehe irgendwas ganz falsch, denn die automatische Berechnung zeigt mir eben jene Differenz an, wenn ich zwischen den Zeilen 4 (dann muss ich 2300€ mehr an Steuern zahlen) und 46 "wechsle", also das Geld mal in die eine, mal in die andere Zeile eintrage!?
                  So geht das aber nicht und es ist auch kein Fehler der Vorausberechnung! Vorausgesetzt, die gesetzlichen Voraussetzungen liegen vor, ist das Honorar, wie von @Sabre bereits beschrieben, aufzuteilen:

                  In Zeile 46 ist in der linken Spalte (Kennzahl 191) das Gesamthonorar einzutragen, daneben (Kennzahl 192) ist der steuerfreie Betrag von max. 2.400 € (oder auch von 720,00 € nach § 3 Nr. 26a EStG) anzugeben,
                  in der Spalte ganz rechts die Zeile, in die du das über 720,00 / 2.400,00 € hinausgehende Honorar eingetragen hast. In der Regel ist das die Zeile 4, kann aber auch eine andere Zeile auf Seite 1 sein.

                  Die Kennzahlen kannst du dir über Einstellungen einblenden lassen (Finanzamts-Kennzahlen anzeigen)!

                  Und was Minijobs angeht, ist das ein ganz anderes Thema, also bitte nicht vermengen!
                  Zuletzt geändert von Charlie24; 27.07.2017, 21:08. Grund: Zeilenumbruch
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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