Hallo zusammen,
wir haben ein 2014 und ein 2016 geborenes Kind für welches 2016 auch bereits Kindergeld bezogen wurde.
Die Altersvorsorgezulage für Riester wird für die Einkommenssteuererklärung 2016 dennoch nur mit 908 EUR angegeben
154 EUR
154 EUR
300 EUR
Warum werden nicht noch weitere 300 EUR für das 2. Kind berücksichtigt? Geht es dort wie bei den Beitragspflichtigen Einnahmen vollumfänglich nur um das Jahr 2015?
Also auch nur um Kinder, die auch dort bereits geboren waren?
Habe heute eine Nachberechnug der Einkommenssteuer bekommen, wo die Altervorsorgebeiträge erneut festgesetzt wurden und zwar um 1480 EUR weniger als ursprünglich angesetzt - also müssen wir nun vom bereits erstatteten Geld wieder was zurück zahlen. Das bewirkt ein wenig Fragezeichen in unseren Köpfen...
Grüße,
HansM
wir haben ein 2014 und ein 2016 geborenes Kind für welches 2016 auch bereits Kindergeld bezogen wurde.
Die Altersvorsorgezulage für Riester wird für die Einkommenssteuererklärung 2016 dennoch nur mit 908 EUR angegeben
154 EUR
154 EUR
300 EUR
Warum werden nicht noch weitere 300 EUR für das 2. Kind berücksichtigt? Geht es dort wie bei den Beitragspflichtigen Einnahmen vollumfänglich nur um das Jahr 2015?
Also auch nur um Kinder, die auch dort bereits geboren waren?
Habe heute eine Nachberechnug der Einkommenssteuer bekommen, wo die Altervorsorgebeiträge erneut festgesetzt wurden und zwar um 1480 EUR weniger als ursprünglich angesetzt - also müssen wir nun vom bereits erstatteten Geld wieder was zurück zahlen. Das bewirkt ein wenig Fragezeichen in unseren Köpfen...
Grüße,
HansM
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