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Anlage Anlageverzeichnis EÜR

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    Anlage Anlageverzeichnis EÜR

    Hallo, ich mache schon seit einigen Jahren die EÜR incl. Anlagenverzeichnis mit Elster Formular und versende es online, immer ohne Probleme.
    Dieses Jahr nun ruft mich einer vom Finanzamt an und sagt, er braucht ein Anlageverzeichnis und ich soll ihm das zufaxen. Ich verstehe das gar
    nicht. Ich war immer der Meinung, das wird mit der EÜR mit gesendet? Steht auch mit auf dem Übertragungsprotokoll.
    Nun wollte ich das Anlageverzeichnis ausdrucken um es zum Finanzamt zu faxen, finde aber nur einen komprimierten Ausdruck. Ist ein Bildschirmausdruck, so wie ich das Formular auf dem Bildschirm sehe nicht möglich? Wieso wird das Anlageverzeichnis nicht mitgesendet oder ist dieses Anlagenverzeichnis nicht ausreichend und man muss extra noch eins machen?

    #2
    AW: Anlage Anlageverzeichnis EÜR

    Hast Du wirklich eine nicht mehr editierbare EÜR mit Anlagenverzeichnis? Wenn der Ausdruck einer komprimierten Erklärung möglich ist, hast Du dann vielleicht ohne Zertifikat gesendet und die komprimierte Erklärung nicht an das Finanzamt gesandt?

    Der Ausdruck der Steuererklärungen auf Formularen ist mit ElsterFormular nicht möglich. Ich würde sie wahrscheinlich kopieren und nochmal senden.

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      #3
      AW: Anlage Anlageverzeichnis EÜR

      Dieses Jahr nun ruft mich einer vom Finanzamt an und sagt, er braucht ein Anlageverzeichnis und ich soll ihm das zufaxen. Ich verstehe das gar nicht. Ich war immer der Meinung, das wird mit der EÜR mit gesendet?
      Vielleicht hat er den Anlagenspiegel im Sinne von § 4 Abs. 3 Satz 5 gemeint? Danach gilt folgendes:

      Die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens im Sinne des Satzes 4 sind unter Angabe des Tages der Anschaffung oder Herstellung und der Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder des an deren Stelle getretenen Werts in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse aufzunehmen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Anlage Anlageverzeichnis EÜR

        Vielen Dank für die Antworten.
        Ja, ich habe eine nicht mehr editierbare EÜR mit Anlagenverzeichnis und ich habe auch mit Zertifikat versandt. Das muss einfach angekommen sein.
        Habe ich ihm jetzt noch mal zugefaxt.
        Ich befürchte nur wirklich, dass der etwas anderes haben will. Ein Anlagespiegel muss nach meiner Kenntnis nur von Bilanzierern geführt werden.
        In dem Anlageverzeichnis stehen doch aber die gleichen Informationen drin und seit dem dieser amtliche Vordruck Pflicht geworden ist, führe ich dieses Verzeichnis fortlaufend.

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          #5
          AW: Anlage Anlageverzeichnis EÜR

          In dem Anlageverzeichnis stehen doch aber die gleichen Informationen drin ...
          Nein, das stimmt so nicht! Da mussten bisher auch GwGs ab 150,00 Anschaffungskosten (Künftig 250,00 €) erfasst werden, die in der AVEÜR doch nicht einzeln auftauchen.

          § 6 Abs. 2 Satz 4 EStG:

          Wirtschaftsgüter im Sinne des Satzes 1, deren Wert 150 Euro (künftig 250 Euro) übersteigt, sind unter Angabe des Tages der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs und der Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder des nach Absatz 1 Nummer 5 bis 6 an deren Stelle tretenden Werts in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis aufzunehmen. 5 Das Verzeichnis braucht nicht geführt zu werden, wenn diese Angaben aus der Buchführung ersichtlich sind.

          und in § 4 Abs. 3 Satz 3 EStG steht:

          Die Vorschriften über die Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter (§ 6 Absatz 2), die Bildung eines Sammelpostens (§ 6 Absatz 2a) und über die Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung sind zu befolgen.

          Das ist aber jetzt Steuerrecht und kein Thema von ElsterFormular!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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