Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Berechnung für 2016 über Einkommensteuer AHW Abbruch-Hinweis

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Berechnung für 2016 über Einkommensteuer AHW Abbruch-Hinweis

    "Sie haben eine Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Freibeträge für Versorgungsbezüge
    eingetragen, der dazugehörige laufende Versorgungsbezug abzüglich der Sonderzahlungen beträgt
    jedoch 0 €. Für den Fall, dass Ihnen keine laufenden Versorgungsbezüge zugeflossen sind, löschen
    Sie bitte die erklärte Bemessungsgrundlage."

    Bisher habe ich meine Steuererklärung problemlos erstellen könne.
    Der obige Abbruch-Hinweis bringt mich nicht weiter, weil ich nicht weis, was der "dazugehörige laufende Versorgungsbezug abzüglich der Sonderzahlungen" ist.
    Ich habe nichts weiter getan, als die dem Finanzamt verfügbaren Daten elektronisch abgerufen. Ich habe von mir aus keine Daten hinzugefügt oder entfernt.

    Auf meine am 30.7.2017 verschickten EMail an hotlline@elsterformular.de mit der erstellten Supportdatei als Anlage habe ich noch keine Reaktion bekommen.

    Für hilfreiche Hinweise wäre ich sehr dankbar.

    mit freundlichen Grüßen
    Helmut Frerichs

    #2
    AW: Berechnung für 2016 über Einkommensteuer AHW Abbruch-Hinweis

    Möglicherweise hat der Arbeitgeber unter bestimmten Nummern der Lohnsteuerbescheinigung 0-Werte übermittelt.

    Falls kein Versorgungsbezug vorliegt, dann bitte diese Einträge aus der Lohnsteuerbescheinigung entfernen.

    Andernfalls hier angeben, unter welchen Nummern Zahlenwerte stehen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Berechnung für 2016 über Einkommensteuer AHW Abbruch-Hinweis

      Es könnte sich auch um diesen Fehler handeln:

      https://forum.elster.de/anwenderforu...l=1#post226295
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Berechnung für 2016 über Einkommensteuer AHW Abbruch-Hinweis

        Die von dem TE gepostete Fehlermeldung wurde durch einen Fehler in seiner Lohnsteuerbescheinigung verursacht.

        Dort war u. a. ein 2. Versorgungsbezug unter Nummer 8a eingetragen, bei dem es sich um einen Einmalbezug handelte, so dass auch ein Eintrag unter Nummer 32a erfolgte.

        Der Arbeitgeber hatte dazu unter Nummer 29a eine Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag eingetragen, was aber nur bei laufenden Versorgungsbezügen zulässig gewesen wäre.

        Das Meldung in ElsterFormular war zwar richtig und die vorgeschlagene Lösung war es auch, für den TE war aber nicht auf Anhieb erkennbar, welcher seiner Versorgungsbezüge gemeint war.

        Die Lösung des Problems, nämlich die Löschung der BMG unter Nummer 29a erfolgte über PN, so dass er seine Erklärung heute übermitteln konnte.

        Fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigungen sind bei Versorgungsempfängern mit Einmalzahlungen nach meiner Erfahrung gar nicht so selten!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X