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Anlage R / Fehlermeldung

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    Anlage R / Fehlermeldung

    Hallo,

    ich habe bis 30.04.2016 voll gearbeitet.
    Ab 01.05.2016 beziehe ich rente 1.800€
    Ab 01.07.2016 Rentenanpassung 1.900€

    Anlage R /Zeile 5 kommt rein: (2*1.800)+(6*1900)= 15.000 Euro
    Anlage R / Zeile 6 kommt rein: 6*100= 600 Euro
    Anlage R / Zeile 7 Rentenbeginn 01.05.2016

    Jetzt kommt die Fehlermeldung:

    Der Rentenanpassungsbetrag zu einer Leibrente ist im Jahr des Rentenbeginns und im Folgejahr unzulässig (1. Rente, Angabe bei gesetzlichen Renten, Rentenarten 1,2,3,4,9 steuerpflichtige Person/Ehemann/Lebenspartner A)

    Was habe ich verkehrt gemacht ??

    Danke!!

    #2
    AW: Anlage R / Fehlermeldung

    Du darfst keinen Rentenanpassungsbetrag dort eingeben bzw. trägst dort 0 ein.

    Bei einem Rentenbeginn während des Jahrs 2016 zählt erstmals die Rentenanpassung ab Juli 2018. Das erste volle Rentenjahr ist 2017!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage R / Fehlermeldung

      okay danke !! habe ich mir schon gedacht das es so ist ;-)

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage R / Fehlermeldung

        Zitat von nexttime Beitrag anzeigen
        okay danke !! habe ich mir schon gedacht das es so ist ;-)
        Für den Prozentwert des steuerpflichtigen und des steuerfreien Anteils ist das Jahr des Rentenbeginns, also in deinem Fall das Jahr 2016 maßgeblich.
        Bemessungsgrundlage für den betragsmäßig steuerfreien Anteil ist jedoch das erste volle Rentenjahr, also in deinem Fall das Jahr 2017.
        Deshalb ist erst ab 2018 ein Rentenanpassungsbetrag einzutragen!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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