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Beiträge zur freiwilligen KV/PV - Firmenzahler

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    Beiträge zur freiwilligen KV/PV - Firmenzahler

    Auf meiner Lohnsteuerbescheinigung (2014) sind in den Zeilen 25 und 26 meine Beiträge zur gesetzlichen KV/PV eingetragen, da mein Arbeitgeber meinen AN Anteil direkt mit abführt. Diese Einträge werden korrekt in den Abschnitt "Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge" übernommen. Außerdem gibt es auf der Bescheinigung unter "Raum für weitere Angaben:" den Vermerk "Frw./private KV/PV gesamt xxx EUR". Aufgrund dieses Vermerkes erhalte ich nun die Fehlermeldung, dass ich diesen Betrag noch korrekt unter "Private Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge" eintragen muss. Aber damit würden die Versicherungsbeiträge m. E. doppelt erfasst werden. Wie wird der AN Anteil korrekt erfasst wenn man freiwillig versichert und Firmenzahler ist?

    #2
    AW: Beiträge zur freiwilligen KV/PV - Firmenzahler

    Außerdem gibt es auf der Bescheinigung unter "Raum für weitere Angaben:" den Vermerk "Frw./private KV/PV gesamt xxx EUR
    Unter welchen Nummern stehen diese Beiträge denn?

    Eigentlich müsste bei sog. Firmenzahlern wie folgt verfahren werden:

    Bei freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Arbeitnehmern ist unter Nummer 25 und 26 der gesamte Beitrag, ab dem Kalenderjahr 2015 einschließlich des einkommensabhängigen Zusatzbeitrags nach § 242 SGB V,
    zu bescheinigen, wenn der Arbeitgeber die Beiträge an die Krankenkasse abführt (sog. Firmenzahler). Dies gilt auch in den Fällen des Bezugs von Kurzarbeitergeld.

    Arbeitgeberzuschüsse sind nicht von den Arbeitnehmerbeiträgen abzuziehen, sondern gesondert unter Nummer 24 zu bescheinigen.

    http://www.bundesfinanzministerium.d...heinigung.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Beiträge zur freiwilligen KV/PV - Firmenzahler

      Da in dem Freitext "*private* KV/PV" steht, könnte es sich hierbei um Wahlleistungen einer (zusätzlichen) privaten Versicherung handeln, die zusätzlich zu den gesetzlichen Versicherungen abgeschlossen wurden.
      In diesem Fall kommen die Beiträge (soweit selbst getragen) in Zeile 28/29 der Anlage Vorsorgeaufwand.

      Natürlich nur für den Fall, dass tatsächlich Zusatzleistungen bei einer privaten Versicherungen "hinzugebucht" wurden.

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        #4
        AW: Beiträge zur freiwilligen KV/PV - Firmenzahler

        Mich wundert ein wenig, dass ein Eintrag auf der Lohnsteuerbescheinigung im Bereich Raum für weitere Angaben bei ElsterFormular - und in diesem Unterforum hat Ilka42 das Thema eröffnet - überhaupt zu einer Fehlermeldung führen kann.

        Aufgrund dieses Vermerkes erhalte ich nun die Fehlermeldung, dass ich diesen Betrag noch korrekt unter "Private Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge" eintragen muss
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Beiträge zur freiwilligen KV/PV - Firmenzahler

          Vielleicht, wenn die Daten über die vorausgefüllte Steuererklärung abgerufen wurden?

          Aber stimmt, sonst bekommt man das ja gar nicht erfasst...

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