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Abzugsbetrag für Ehegatten?

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    Abzugsbetrag für Ehegatten?

    Guten Tag,

    ich bin berufstätig, meine Frau macht eine Ausbildung. Bei der Berechnung der Steuerhöhe bekomme ich folgende Meldung:
    **************
    Bei den erklärten Unterhaltsleistungen wurde ein Ehegatte im gleichen Haushalt erklärt, für den
    kein Abzugsbetrag beantragt wurde. Dieser wurde nicht berücksichtigt.
    **************
    Wie kann ich das beantragen?

    Schönen Dank im Voraus!

    #2
    AW: Abzugsbetrag für Ehegatten?

    Dies passt sinngemäß nicht richtig zusammen. Wenn Sie verheiratet sind, dann wird die steuerliche Vergünstigung dadurch gewährt, dass Sie die Zusammenveranlagung wählen können und dadurch mit dem günstigen Splittingtarif besteuert werden. Der Hinweis deutet vielmehr darauf hin, dass Sie Unterhaltsleistungen für unterstützte Personen geltend gemacht haben, indem Sie die Anlage U ausgefüllt haben. Darauf bezieht sich wahrscheinlich der Hinweis. Prüfen Sie die dortigen Angaben, ob sie zutreffend sind oder ergänzt werden müssen.
    Eine Unterstüzung der Ehefrau können Sie nicht geltend machen, wenn Sie - wie bereits oben beschrieben - die Zusammenveranlagung wählen.

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      #3
      AW: Abzugsbetrag für Ehegatten?

      Wahrscheinlich sind Ausbildungskosten für die Ehefrau gemeint, die entweder auf Anlage N der Ehefrau gehören oder als Sonderausgaben auf Seite 3 Mantelbogen.

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        #4
        AW: Abzugsbetrag für Ehegatten?

        Könnte beides passen:
        - Ausbildungskosten für die Ehefrau
        - Unterhaltungskosten.

        Die Unterhaltungskosten sind aber für Eltern, nicht für Ehefrau.

        Wo sind die Ausbildungskosten anzugeben (z.B. Berufskleidung, Bücher etc.) für Ehefrau, wenn sie kein Geld verdient? Kann hier z.B. Pendlerpauschale verrechnet werden? Die habe ich in Formular N für Ehefrau als Werbungskosten angegeben. Ist das evt. der Grund?

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          #5
          AW: Abzugsbetrag für Ehegatten?

          Mit ein wenig Logik geht es besser:

          Wofür sollte sie Berufsbekleidung brauchen, wenn sie nicht arbeitet?

          Und wie soll die Pendlerpauschale gehen, wenn sie nicht pendelt ?

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            #6
            AW: Abzugsbetrag für Ehegatten?

            - Wofür sollte sie Berufsbekleidung brauchen, wenn sie nicht arbeitet?
            Wenn man z.B. eine Ausbildung als Koch, Chemikerin etc. macht, wird dies vermutlich benötigt und soll manchmal gekauft werden.

            - Und wie soll die Pendlerpauschale gehen, wenn sie nicht pendelt ?
            Wenn die Ausbildung z.B. 50 km vom haus ist, könnte man auch pendeln.

            Eigentlich war die Frage etwas anders. Aber die steht schon unten.

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              #7
              AW: Abzugsbetrag für Ehegatten?

              Hallo,

              Angaben in der Anlage N der Ehefrau als Werbungskosten machen nur Sinn, wenn Einkünfte während der Ausbildung erzielt werden.

              Ansonsten kommen diese Kosten als Sonderausgabe auf Seite 3 in Zeile 82 als Summe und eine Aufstellung für das Finanzamt beifügen, was für Kosten alles drin stecken: Fahrten Wohnung Ausbildungsstätte wieviel Tage, wieviel Kilometer (einfache Entfernung) usw. Dadurch nutzt du dann die "Pendlerpauschale" X-Tage mal X-Kilometer mal 0,30€ ist gleich X€

              Tschüß

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                #8
                AW: Abzugsbetrag für Ehegatten?

                @holzgoe: Danke!

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                  #9
                  AW: Abzugsbetrag für Ehegatten?

                  Hallo!

                  Habe eine zu diesem Thema passende Frage - habe alles hier gelesen, konnte aber daraus nicht auf eine Antwort zu meiner Frage schließen:

                  Wir machen eine gemeinsame Veranlagung, mein Mann verdient und ich bin zuhause bei meinem Kind/in Elternzeit und bekomme kein Elterngeld o.ä. mehr und verdiene nichts, ich studiere noch (Uni, Zusatzqualifikation) und hatte Ausgaben für mein Studium (Fahrtkosten- und Fachliteratur), ein (Pflicht-) Praktikum (Fahrtkosten- und Fachliteratur) und Fahrtkosten zu einem Bewerbungsgespräch. Wo, in welcher Anlage unter welchem Punkt/Zeile kann ich dies angeben? (Die Kosten für den Uni-Semesterbeitrag habe ich wie immer unter Hauptvordruck S.2 Zeile 46: Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung der Ehefrau angegeben, aber wo kann ich das andere Genannte angeben?)

                  Wäre um eine Antwort sehr dankbar!

                  VG
                  Zuletzt geändert von MalWasFragen; 18.05.2010, 23:17.

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                    #10
                    AW: Abzugsbetrag für Ehegatten?

                    Mantelbogen Zeile 46, soweit es sich um die erste Ausbildung / Erststudium handelt.

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                      #11
                      AW: Abzugsbetrag für Ehegatten?

                      Heißt das ich kann das alles einfach zusammenrechnen und in der genannten Zeile angeben? Muss ich dann noch eine detaillierte Aufstellung der Kosten anfügen/mitschicken?
                      Zuletzt geändert von MalWasFragen; 18.05.2010, 23:40.

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                        #12
                        AW: Abzugsbetrag für Ehegatten?

                        genau zusammenrechnen und eintragen. man sollte sich am besten eine einfache aufstellung per excel oder dergleichen erstellen... ggf. muss man ja auch alles durch Belege/Quittungen nachweisen können etc.
                        mitschicken muss man das wohl nicht unbedingt, das Finanzamt wird ggf. einfach die Belege anfordern, die es sehen möchte...

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