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2016 Geringe Einnahmen – Anlage EÜR / S ?

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    2016 Geringe Einnahmen – Anlage EÜR / S ?

    Hallo,

    ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann

    2016 habe ich unterschiedliche Tätigkeiten ausgeübt aber sehr wenig verdient. Ich habe jetzt keine Ahnung welche Formulare für die Einkommensteuererklärung ich ausfüllen sollte. Ich habe eine Erinnerung vom Finanzamt erhalten und muss die Einkommensteuererklärung bis zum 06.09.17 abgeben.

    Meine sämtlichen Einnahmen und Tätigkeiten im Jahr 2016 waren:

    -Freelancer bei der „Firma1“ 3318 €
    -Freelancer bei der „Firma2“ 648 €
    -Minijob im Privathaushalt 2100 € (Minijob sollte steuerfrei sein, soweit ich weiß)
    -Festangestellte bei der „Firma3“ (ab November 2016) 3066,67 €

    Soll ich die Anlage EÜR und S ausfüllen, auch wenn ich eigentlich keinen Gewinn hatte?
    Soll ich auch die Anlage VL für den Arbeitslohn als Festangestellte ausfüllen?

    Vielen Dank und viele Grüße
    Marta

    #2
    AW: 2016 Geringe Einnahmen – Anlage EÜR / S ?

    Hallo marta123456,

    du brauchst die Anlage N für die Festanstellung und die Anlage S für die Freiberuflertätigkeit und die Anlage Vorsorgeaufwand für die geleisteten Versicherungsbeiträge.

    Was heißt du hast eigentlich keinen Gewinn ?
    Deine Einnahmen als Freiberufler hast du ja mitgeteilt, wenn du keine Ausgaben hast wäre das dein Gewinn.
    Du musst da deine Ausgaben ermitteln und dann ergibt sich ein Verlust bzw. Gewinn.

    Ob du die EÜR formlos als Exceltabelle oder anderweitig oder im offiziellen Formular abgeben musst, klärst du am besten mit deinem zuständigen Sachbearbeiter im Finanzamt ab.

    Tschüß

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      #3
      AW: 2016 Geringe Einnahmen – Anlage EÜR / S ?

      Hallo holzgoe,


      vielen lieben Dank für deine Antwort.

      Jetzt habe ich verstanden. Da ich keine Ausgaben (bzw. keinen Ausgaben-Nachweis) hatte, sind meine Einnahmen doch mein Gewinn. Danke.

      Vielen Dank nochmal und einen schönen Tag.

      marta

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        #4
        AW: 2016 Geringe Einnahmen – Anlage EÜR / S ?

        Für 2016 ist die Anlage EÜR nur dann verpflichtend, wenn die Einnahmen über 17.500,- € liegen.

        Ab 2017 ist die Anlage EÜR allerdings für alle Selbständigen / Gewerbetreibenden Pflicht, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG (also durch Einnahme-Überschuss-Rechnung) ermitteln - unabhängig von der Höhe der Einnahmen bzw. des Gewinns.

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          #5
          AW: 2016 Geringe Einnahmen – Anlage EÜR / S ?

          Wobei noch offen geblieben ist, ob die Anlage S wirklich die richtige Anlage ist.

          Denn Freelancer ist nicht gleichzusetzen mit Freiberuf! Häufig sind das gewerbliche Tätigkeiten, da wäre der Gewinn in der Anlage G zu erklären.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: 2016 Geringe Einnahmen – Anlage EÜR / S ?

            Vielen Dank für eure Antworten.

            Die Anlage S sollte die richtige sein. Ich war eigentlich in beiden Firmen freiberuflich tätig. Ich meinte freiberuflich!

            Wisst ihr vielleicht, ob die Einkommensteuererklärung reicht, oder ob ich auch die Umsatzsteuererklärung abgeben muss?

            Wer muss die Umsatzsteuererklärung abgeben?

            Danke nochmal!

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              #7
              AW: 2016 Geringe Einnahmen – Anlage EÜR / S ?

              Wisst ihr vielleicht, ob die Einkommensteuererklärung reicht, oder ob ich auch die Umsatzsteuererklärung abgeben muss?
              Das wird bei sog. Kleinunternehmern unterschiedlich gehandhabt, das musst du mit deinem Finanzamt klären.
              Es kommt auch darauf an, was du im steuerlichen Erfassungsbogen angegeben hast.

              Die freiberufliche Tätigkeit ist in § 18 EStG definiert! Dazu gehören die sog. Katalogberufe und vergleichbare Tätigkeiten.

              Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.

              Andere selbständige Tätigkeiten gelten steuerrechtlich als Gewerbe!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                AW: 2016 Geringe Einnahmen – Anlage EÜR / S ?

                Die Umsatzsteuerpflicht ist im UStG geregelt, hier ist auch geregelt was umsatzsteuerpflichtig ist oder nicht.

                Unter den Begriff ähnliche Berufe fallen auch viele andere Berufe.
                Alle Sachverständigen zum Beispiel sind in der Regel freiberuflich tätig.

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                  #9
                  AW: 2016 Geringe Einnahmen – Anlage EÜR / S ?

                  Psychologen und Psychotherapeuten zum Beispiel auch

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