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Belegabruf funktioniert nicht korrekt

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    Belegabruf funktioniert nicht korrekt

    Hallo zusammen.

    Ich mache gerade zum zweiten mal eine vorausgefüllte Steuerklärung mit Elster (diesmal für 2016). Für 2015 hat der Belegabruf gut funktioniert, für 2016 wird allerdings nur einziger Beleg über ca. 500€ für den Januar geladen. Ich bin Student und hatte in dem Jahr 4 verschiedene Arbeitgeber (Uni/Hiwi, Praktikum, Werkstudent usw.).

    Woran liegt das und an welche Stelle wende ich mich am besten um das korrigieren zu lassen?

    Danke und liebe Grüße
    Cilja

    #2
    AW: Belegabruf funktioniert nicht korrekt

    Hallo,
    haben Sie denn auch Lohnsteuerbescheinigungen auf Papier von den AG erhalten?
    Wenn das MiniJobs o.ä. waren, werden dazu auch keine Belege hinterlegt / abrufbar sein.

    Jobs dieser Art (pauschal besteuert) und nacheinander getätigt, sind nicht in der ESt Erklärung anzugeben.
    Zuletzt geändert von Basteltyp; 13.08.2017, 12:34.
    Gruß, Basteltyp

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      #3
      AW: Belegabruf funktioniert nicht korrekt

      Zitat von Basteltyp Beitrag anzeigen
      Hallo,
      haben Sie denn auch Lohnsteuerbescheinigungen auf Papier von den AG erhalten?
      Wenn das MiniJobs o.ä. waren, werden dazu auch keine Belege hinterlegt / abrufbar sein.

      Jobs dieser Art (pauschal besteuert) und nacheinander getätigt, sind nicht in der ESt Erklärung anzugeben.
      Die Beschäftigung die abrufbar ist, war ein Pflichtpraktikum mit rund 500€ für den halben Monat. Es folgten 2x geringfügige Beschäftigungen unter 450€ und ab Juli eine Werkstudententätigkeit mit über 1000€/Monat. Zumindest die hatte ich abrufbar erwartet. Diese Werkstudententätigkeit (Steuerklasse 1) lief parallel über drei Monat parallel mit einer geringfügigen Beschäftigung (Steuerklasse 6). Wer kann mir denn mit Sicherheit sagen, ob ich diese Jobs nicht angeben muss?
      Ob ich die Lohnsteuerbescheinigungen auf Papier habe, kann ich erst ab Mitte der Woche prüfen, da ich nicht daheim bin.

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        #4
        AW: Belegabruf funktioniert nicht korrekt

        alles was mit Steuerklasse gemeldet ist, ist ESt relevant.
        Bei Steuerklasse 6 besteht sogar eine Erklärungspflicht.
        Gruß, Basteltyp

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          #5
          AW: Belegabruf funktioniert nicht korrekt

          ... ab Juli eine Werkstudententätigkeit mit über 1000€/Monat. Zumindest die hatte ich abrufbar erwartet. Diese Werkstudententätigkeit (Steuerklasse 1) lief parallel über drei Monat parallel mit einer geringfügigen Beschäftigung (Steuerklasse 6).
          Es müssten beide abrufbar sein, wenn die Arbeitgeber alles richtig gemacht haben. Natürlich musst du alle Einkünfte auf Steuerklasse auch erklären, das ist doch überhaupt keine Frage.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Belegabruf funktioniert nicht korrekt

            Zitat von yokohama Beitrag anzeigen
            Ob ich die Lohnsteuerbescheinigungen auf Papier habe, kann ich erst ab Mitte der Woche prüfen, da ich nicht daheim bin.
            Hallo Cilja,

            sind Sie im Auslandssemester und haben niemanden, der die deutsche Post entgegennimmt und sichtet?
            Arbeitgeber sind verpflichter bis zum 28. Februar des Folgejahres, hier also 28.02.2017 für 2016, die Lohnsteuerbescheinigungen zu übermitteln und ggf. in Schriftform auszuhändigen. (oder anzugeben, mit welchem Verfahren sie abgerufen werden können. Ich kenne aber noch keinen Arbeitgeber, der diese Möglichkeit für seine Ingenieure, Techniker und Industriereiniger nutzt. Vielleicht ist es aber an deutschen Hochschule usus?)
            Mit freundlichen Grüßen
            gez. D. Cremer

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