Hallo zusammen,
ich bin neu hier und hoffe, daß mir jemand helfen und mir was zur Kap und ausländische Steuer erklären kann. Ich habe im Forum nach meiner Frage gesucht, aber nichts Zutreffendes gefunden.
Nachdem ich meine Steuererklärung für 2014 ohne KAP fertig gemacht habe, soll ich laut ElsterFormular 122 € erstattet bekommen. Nun hab ich danach die KAP ausgefüllt. Alle Angaben dazu hab ich dem Steuerbescheid/Verlustbescheinigung entnommen und eingetragen. Danach soll ich eine Nachzahlung von 87 € leisten. Ich verstehe allerdings nicht warum. Denn ich habe nichts extra nachzuversteuern. Ich wollte nur den Verlust ins nächste Jahr forttragen, da ich fälschlicherweise eine Verlustbescheinigung angefordert hatte. Die Änderung des Betrages in der "Steuerberechnung" im Elsterformular änderte sich erst mit Eingabe der angerechneten ausländischen Steuer???
Hier die Daten:
Höhe Kapitalerträge (Z.7): 3060
Höhe nicht ausgegl. Verlustes Veräußerung Aktien (Z.11): 4703
Sparerpasuchbetrag (Z.12): 801
Kap.st (Z.47): 281
Soli (Z.48): 15
Summe angerechneter ausländischer Steuer: 283
Aus 3060 - 801 ergibt sich eine Kapst. von 564. das wären die angegebenen 281 + 283
Also ist alles von der Bank richtig versteuert und abgezogen. Warum muß ich nachzahlen? Die Nachforderung wäre 87 und die 122, die ich sonst ohne KAP bekommen hätte...also insgesamt eine Nachforderung von 209 €. Wie ergibt sich dieser Betrag?
Über eine schnelle Antwort freue ich mich sehr. Frist ist der 8.9.
Ich bedanke mich im Voraus für eure Hilfe.
ich bin neu hier und hoffe, daß mir jemand helfen und mir was zur Kap und ausländische Steuer erklären kann. Ich habe im Forum nach meiner Frage gesucht, aber nichts Zutreffendes gefunden.
Nachdem ich meine Steuererklärung für 2014 ohne KAP fertig gemacht habe, soll ich laut ElsterFormular 122 € erstattet bekommen. Nun hab ich danach die KAP ausgefüllt. Alle Angaben dazu hab ich dem Steuerbescheid/Verlustbescheinigung entnommen und eingetragen. Danach soll ich eine Nachzahlung von 87 € leisten. Ich verstehe allerdings nicht warum. Denn ich habe nichts extra nachzuversteuern. Ich wollte nur den Verlust ins nächste Jahr forttragen, da ich fälschlicherweise eine Verlustbescheinigung angefordert hatte. Die Änderung des Betrages in der "Steuerberechnung" im Elsterformular änderte sich erst mit Eingabe der angerechneten ausländischen Steuer???
Hier die Daten:
Höhe Kapitalerträge (Z.7): 3060
Höhe nicht ausgegl. Verlustes Veräußerung Aktien (Z.11): 4703
Sparerpasuchbetrag (Z.12): 801
Kap.st (Z.47): 281
Soli (Z.48): 15
Summe angerechneter ausländischer Steuer: 283
Aus 3060 - 801 ergibt sich eine Kapst. von 564. das wären die angegebenen 281 + 283
Also ist alles von der Bank richtig versteuert und abgezogen. Warum muß ich nachzahlen? Die Nachforderung wäre 87 und die 122, die ich sonst ohne KAP bekommen hätte...also insgesamt eine Nachforderung von 209 €. Wie ergibt sich dieser Betrag?
Über eine schnelle Antwort freue ich mich sehr. Frist ist der 8.9.
Ich bedanke mich im Voraus für eure Hilfe.
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