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Fahrkostenerstattung durch Arbeitgeber

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    Fahrkostenerstattung durch Arbeitgeber

    Ich habe gerade die Steuererklärung für 2016 gemacht. Ich glaube ich habe dabei einen Fehler gemacht und zwar: Bei meiner Frau ist es so, sie bekommt Fahrkostenerstattung vom Arbeitgeber in Höhe 84 Euro monatlich. Bei den Angaben zu ihrem Gehalt habe ich nicht die Jahresabrechnung benutzt, da sie irgendwie verschwunden ist, sondern die Gehaltsabrechnung für den Monat Dezember 2016 mit Jahressummen unten... In dieser Abrechnung wird diese Fahrkostenerstattung zwar als Extraposten aufgeführt, aber unten steht sie in der Summe des Gesamtbruttos. Zusätzlich habe ich als Werbungskosten ihren Weg zur Arbeit angegeben, mit 15 km pro Richtung... Kann mir einer sagen, ist es richtig oder falsch, was ich gemacht habe? Soll ich dem FA das extra mitteilen oder kann das FA selber korrigieren?

    PS: Die Fahrkostenerstattung habe ich als Gesamtbrutto angegeben... und dazu noch die Entfernung zum Arbeitgeben wie viel km und Tage sie fährt...
    Zuletzt geändert von oktobus; 15.08.2017, 00:19.

    #2
    AW: Fahrkostenerstattung durch Arbeitgeber

    Hallo,

    wenn die Fahrtkostenerstattung nicht steuerfrei erfolgte(?) dann hast du imho alles richtig gemacht.

    Die Angaben aus der Lohnsteuerbescheinigung sind aber auch weitgehend egal, das Finanzamt verwendet in aller Regel die vom Arbeitgeber gesendeten Daten.
    Wichtig sind nur die Werbungskosten, denn die kennt das Finanzamt nicht bzw. nur von dir.

    Stefan

    PS: Ich will nicht sagen, dass man einfach etwas falsches eintragen darf, sondern nur dass es meist nicht schlimm ist wenn man sich vertan hat.
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #3
      AW: Fahrkostenerstattung durch Arbeitgeber

      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
      Hallo,
      wenn die Fahrtkostenerstattung nicht steuerfrei erfolgte(?) dann hast du imho alles richtig gemacht.
      Nein-nein, die Fahrkostenerstattung ist nicht steuerfrei, sondern ein Teil vom Gesamtbrutto, so gesehen wird die Fahrkostenerstattung auch besteuert...

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        #4
        AW: Fahrkostenerstattung durch Arbeitgeber

        Die Frage wäre dann noch, ob die Fahrtkosten "regulär" oder "pauschal" besteuert wurden.
        Bei einer regulären Besteuerung müssten die im Bruttoarbeitslohn enthalten sein.
        Bei einer pauschalen Besteuerung gibt es eine separate Eintragungsmöglichkeit auf der zweiten Seite der Anlage N (Zeile 29, zu erfassen über die Lohnsteuerbescheinigung Zeile 18).

        Beides wird aber - wie schon von reckoner geschrieben - vom Finanzamt automatisch über die vom Arbeitgeber übermittelten Daten berücksichtigt bzw. korrigiert. Also alles so lassen, wie es schon eingetragen wurde.




        Ansonsten als Tipp für's nächste Jahr: einmal für den Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) freischalten lassen.
        Dann können die Bescheinigungen vom Arbeitgeber nicht mehr verloren gehen.

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