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Krankheitskosten nicht bei Berechnung berücksichtigt

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    Krankheitskosten nicht bei Berechnung berücksichtigt

    Hallo,

    ich möchte bei unserer Steuererklärung Krankheitskosten geltend machen. Diese habe ich in der Zeile 66 im Hauptvordruck eingetragen.
    Leider werden diese aber bei der Steuerberechnung nicht berücksichtigt. Egal welche Höhe ich hier eingebe.
    Kann mir jemand sagen was ich falsch mache.

    Wenn diese eh nicht berücksichtigt werden, könnte ich mir einen Haufen Arbeit bei der Auflistung sparen.

    Viele Grüße

    #2
    AW: Krankheitskosten nicht bei Berechnung berücksichtigt

    Welche Software verwendest Du denn? Hast Du den Betrag für die zumutbare Belastung auch wirklich überschritten?

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      #3
      AW: Krankheitskosten nicht bei Berechnung berücksichtigt

      Hallo,

      vielen Dank für die schnelle Antwort.
      Benutze ElsterFormular 18.6.

      Weiß nicht wie hoch meine zumutbare Belastung ist, aber ich habe Zahlen eingegeben die diese mit Sicherheit überschreiten und egal was ich eintrage
      die Berechnung ändert sich nicht.

      Viele Grüße

      Kommentar


        #4
        AW: Krankheitskosten nicht bei Berechnung berücksichtigt

        Zitat von Haras Beitrag anzeigen
        Benutze ElsterFormular 18.6.
        Ok. Habs verschoben.

        Wieviel Lohnsteuer hast Du denn bezahlt? Und wieviel Einkommensteuer würde die Einkommensteuererstattung betragen?

        Kommentar


          #5
          AW: Krankheitskosten nicht bei Berechnung berücksichtigt

          Oh sorry, das ich falsch war. Bin noch neu.

          Ja, danke ich habe das Problem erkannt. Mehr zurückbekommen als man gezahlt ist wohl nicht drin ;-).
          Da stand ich wohl auf dem Schlauch.
          Vielen lieben Dank für die schnelle Hilfe!

          Kommentar


            #6
            AW: Krankheitskosten nicht bei Berechnung berücksichtigt

            Weiß nicht wie hoch meine zumutbare Belastung ist, aber ich habe Zahlen eingegeben die diese mit Sicherheit überschreiten und egal was ich eintrage, die Berechnung ändert sich nicht.
            Die Berechnung der zumutbaren Eigenbelastung wurde aufgrund einer BFH-Entscheidung geändert. Ob das in ElsterFormular bereits richtig abgebildet wird, kann ich dir momentan nicht sagen.

            In den bisherigen Versionen bis 18.5 war das nicht der Fall! In der Version 18.6 habe ich das noch nicht getestet.

            Die Berechnung der zumutbaren Eigenbelastung erfolgt jetzt stufenweise. Wenn das bereits integriert ist, müsste man das aus der Berechnung selbst erkennen können.
            Ich werde das morgen mal testen!

            Wenn keine Steuern bezahlt werden, hilft das natürlich nichts!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Krankheitskosten nicht bei Berechnung berücksichtigt

              Das ist sehr nett.

              Ich habe auch das Problem, dass bei uns wahrscheinlich der Progressionsvorbehalt herangezogen wird.
              Dieser wird ja leider bei Elsterformular wohl nicht berücksichtigt?
              Deswegen bin ich mir nicht sicher ob es Sinn macht die Krankheitskosten doch anzugeben.
              Habe eben einen Rechner im Internet entdeckt, laut dem überschreiten unsere Kosten die zumutbare Belastung deutlich.
              Aber das ist wohl wieder ein anderes Thema.

              Nochmals vielen Dank und eine Gute Nacht.

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                #8
                AW: Krankheitskosten nicht bei Berechnung berücksichtigt

                Hallo,

                >>>Ich habe auch das Problem, dass bei uns wahrscheinlich der Progressionsvorbehalt herangezogen wird.
                Dieser wird ja leider bei Elsterformular wohl nicht berücksichtigt?

                Natürlich berücksichtigt Elster einen Progressionsvorbehalt (soweit die Lohnersatzleistungen - oder was auch immer richtig - eingetragen wurde).


                >>>Deswegen bin ich mir nicht sicher ob es Sinn macht die Krankheitskosten doch anzugeben.

                Wenn du sie eh schon ermittelt hast dann trag' sie auch ein, es kann immer sein, dass die Berechnung vom Finanzamt etwas anders aussieht (das liegt aber nicht daran das Elster nicht richtig rechnet, sondern daran das die Erklärung oft falsch ausgefüllt wird).

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  AW: Krankheitskosten nicht bei Berechnung berücksichtigt

                  Zitat von Haras Beitrag anzeigen
                  Das ist sehr nett.

                  Ich habe auch das Problem, dass bei uns wahrscheinlich der Progressionsvorbehalt herangezogen wird.
                  Dieser wird ja leider bei Elsterformular wohl nicht berücksichtigt?
                  Deswegen bin ich mir nicht sicher ob es Sinn macht die Krankheitskosten doch anzugeben.
                  Habe eben einen Rechner im Internet entdeckt, laut dem überschreiten unsere Kosten die zumutbare Belastung deutlich.
                  Aber das ist wohl wieder ein anderes Thema.

                  Nochmals vielen Dank und eine Gute Nacht.
                  Hallo,

                  du hast doch weiter oben schon erkannt:
                  Mehr wie gezahlte Steuern incl. Soli kannst du nicht erstattet bekommen.
                  Egal ob Progression oder nicht.

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    AW: Krankheitskosten nicht bei Berechnung berücksichtigt

                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Die Berechnung der zumutbaren Eigenbelastung wurde aufgrund einer BFH-Entscheidung geändert. Ob das in ElsterFormular bereits richtig abgebildet wird, kann ich dir momentan nicht sagen.
                    Ich habe es eben ausprobiert, mit Version 18.6. wird in der Tat die neue Rechtsgrundlage bei Berechnung der Eigenbelastung korrekt abgebildet.
                    mfg. - Kent

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                      #11
                      AW: Krankheitskosten nicht bei Berechnung berücksichtigt

                      Danke für den Test! Neu ist die Rechtsgrundlage ja nicht wirklich, die Finanzverwaltung hat den Wortlaut des Gesetzes nur bisher nicht beachtet.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Krankheitskosten nicht bei Berechnung berücksichtigt

                        Hallo,

                        dank Eurer Hilfe habe ich das Problem jetzt erkannt.
                        Ich hatte die Lohnersatzleistungen an der falschen Stelle angegeben. :-(
                        Jetzt wird der Progressionsvorbehalt mit berechnet.
                        Bisher habe ich die Krankheitskosten nur überschlagen um zu schauen ob eine genaue Berechnung/Auflistung lohnt
                        und war verwirrt, weil diese garnicht mit einfließen.
                        Ich denke jetzt sehe ich klar.

                        Ihr habt mir wirklich sehr weitergeholfen.
                        Vielen Dank.

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