Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Pflicht zur Abgabe der Anlagen N und N-AUS

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    AW: Pflicht zur Abgabe der Anlagen N und N-AUS

    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
    Hallo zinsky

    genau das heißt es ! Und wenn die Bescheide bestandskräftig sind, kannst du auch nichts mehr machen.

    Du hättest müssen eine Anlage N nur mit Werbungskosten ausfüllen, bleibt die Frage, was das Finanzamt damit gemacht hätte im Bescheid auch nur als Sonderausgaben anerkannt.
    Dann wäre eventuell die Einspruchsmöglichkeit gegeben gewesen.

    Tschüß
    Ich habe noch die Belege für alle meine Aufwendungen, die bringen mir aber auch nichtsmehr, wenn sie nicht im entsprechenden Jahr angebracht wurden nehme ich an?

    Immerhin hat sich dann die Frage endgültig geklärt, ob ich eine Anlage N für 2016 hinzufügen muss. Ich habe für 2016 wieder Berufsausbildungskosten von rund 3000€, zudem Einkünfte in Deutschland von rund 3000€ und Einkünfte in der Schweiz von rund 1300€, die dann in den Anlagen N und N-AUS wohl angegeben werden müssen, obwohl sie unter Freibetrag liegen.
    Kann hier dann überhaupt ein Verlustvortrag entstehen oder kann ich mir die Arbeit dann sowieso sparen, mir Gedanken darüber zu machen?

    Kommentar


      #17
      AW: Pflicht zur Abgabe der Anlagen N und N-AUS

      Zitat von zinsky Beitrag anzeigen
      Ich habe noch die Belege für alle meine Aufwendungen, die bringen mir aber auch nichtsmehr, wenn sie nicht im entsprechenden Jahr angebracht wurden nehme ich an?

      Kann hier dann überhaupt ein Verlustvortrag entstehen oder kann ich mir die Arbeit dann sowieso sparen, mir Gedanken darüber zu machen?
      Hallo zinsky,

      richtig -> Aufwendungen müssen in dem Jahr wo sie angefallen sind geltend gemacht werden.

      Trage mal alles in dein Steuerprogramm ein und mach die Probeberechnung, aber wie gesagt das zu versteuernde Einkommen ist nicht relevant für den Verlust, der entsteht nur bei einem negativen Gesamtbetrag der Einkünfte.

      Tschüß

      Kommentar


        #18
        AW: Pflicht zur Abgabe der Anlagen N und N-AUS

        Zitat von zinsky Beitrag anzeigen
        Berufsausbildungskosten von rund 3000€ ... Einkünfte in Deutschland von rund 3000€
        Das gibt meiner Meinung nach rund null Euro Verlust. Mal ganz abgesehen davon dass die Einkünfte aus der Schweiz jedenfalls nicht zu einem Verlust führen werden.

        Kommentar


          #19
          AW: Pflicht zur Abgabe der Anlagen N und N-AUS

          Danke für die Antworten, ja für 2016 entsteht dann wohl kein Verlust, relevant wird es für mich wohl erst in der 17'er Erklärung, da ich dieses Jahr aufgrund meines bevorstehenden Abschlusses nicht nebenher gearbeitet habe und somit keine Einkünfte für 2017 anfallen - dort werde ich dann die Berufsausbildungskosten als Werbungskosten in der Anlage N ausweisen, anstatt als Sonderausgaben.

          Kommentar

          Lädt...
          X