AW: Pflicht zur Abgabe der Anlagen N und N-AUS
Ich habe noch die Belege für alle meine Aufwendungen, die bringen mir aber auch nichtsmehr, wenn sie nicht im entsprechenden Jahr angebracht wurden nehme ich an?
Immerhin hat sich dann die Frage endgültig geklärt, ob ich eine Anlage N für 2016 hinzufügen muss. Ich habe für 2016 wieder Berufsausbildungskosten von rund 3000€, zudem Einkünfte in Deutschland von rund 3000€ und Einkünfte in der Schweiz von rund 1300€, die dann in den Anlagen N und N-AUS wohl angegeben werden müssen, obwohl sie unter Freibetrag liegen.
Kann hier dann überhaupt ein Verlustvortrag entstehen oder kann ich mir die Arbeit dann sowieso sparen, mir Gedanken darüber zu machen?
Zitat von holzgoe
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Immerhin hat sich dann die Frage endgültig geklärt, ob ich eine Anlage N für 2016 hinzufügen muss. Ich habe für 2016 wieder Berufsausbildungskosten von rund 3000€, zudem Einkünfte in Deutschland von rund 3000€ und Einkünfte in der Schweiz von rund 1300€, die dann in den Anlagen N und N-AUS wohl angegeben werden müssen, obwohl sie unter Freibetrag liegen.
Kann hier dann überhaupt ein Verlustvortrag entstehen oder kann ich mir die Arbeit dann sowieso sparen, mir Gedanken darüber zu machen?
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