Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich habe eine Frage zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung und hoffe, ihr könnt Licht ins Dunkel bringen :-)
Betriebsausgaben -> Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben und Gewerbesteuer -> Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer:
Ausgangslage: Ich habe in 2016 50% als Angestellte und 50% freiberuflich gearbeitet. Für die freiberufliche Tätigkeit ist mein häusliches Arbeitszimmer Mittelpunkt meiner Arbeit. Mir wurde telefonisch von Finanzamt gesagt, ich kann die Kosten für das Arbeitszimmer also zu 50% absetzen. Wie genau muss ich das in die Felder "abziehbar" und "nicht abziehbar" eintragen? So wie im folgenden Beispiel??
Kosten für Arbeitszimmer in 2016: 1.800 €
abziehbar: 900 € (für 50% freiberufliche Tätigkeit)
nicht abziehbar: 900 € (für 50% angestellte Tätigkeit)
Für eine Rückmeldung und Tipp bin ich euch sehr dankbar.
Beste Grüße,
Ilka
ich habe eine Frage zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung und hoffe, ihr könnt Licht ins Dunkel bringen :-)
Betriebsausgaben -> Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben und Gewerbesteuer -> Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer:
Ausgangslage: Ich habe in 2016 50% als Angestellte und 50% freiberuflich gearbeitet. Für die freiberufliche Tätigkeit ist mein häusliches Arbeitszimmer Mittelpunkt meiner Arbeit. Mir wurde telefonisch von Finanzamt gesagt, ich kann die Kosten für das Arbeitszimmer also zu 50% absetzen. Wie genau muss ich das in die Felder "abziehbar" und "nicht abziehbar" eintragen? So wie im folgenden Beispiel??
Kosten für Arbeitszimmer in 2016: 1.800 €
abziehbar: 900 € (für 50% freiberufliche Tätigkeit)
nicht abziehbar: 900 € (für 50% angestellte Tätigkeit)
Für eine Rückmeldung und Tipp bin ich euch sehr dankbar.
Beste Grüße,
Ilka