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EÜR: Arbeitszimmer - abziehbare/nicht abziehbare Kosten ??

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    EÜR: Arbeitszimmer - abziehbare/nicht abziehbare Kosten ??

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    ich habe eine Frage zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung und hoffe, ihr könnt Licht ins Dunkel bringen :-)

    Betriebsausgaben -> Beschränkt abziehbare Betriebsausgaben und Gewerbesteuer -> Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer:

    Ausgangslage: Ich habe in 2016 50% als Angestellte und 50% freiberuflich gearbeitet. Für die freiberufliche Tätigkeit ist mein häusliches Arbeitszimmer Mittelpunkt meiner Arbeit. Mir wurde telefonisch von Finanzamt gesagt, ich kann die Kosten für das Arbeitszimmer also zu 50% absetzen. Wie genau muss ich das in die Felder "abziehbar" und "nicht abziehbar" eintragen? So wie im folgenden Beispiel??

    Kosten für Arbeitszimmer in 2016: 1.800 €
    abziehbar: 900 € (für 50% freiberufliche Tätigkeit)
    nicht abziehbar: 900 € (für 50% angestellte Tätigkeit)

    Für eine Rückmeldung und Tipp bin ich euch sehr dankbar.

    Beste Grüße,
    Ilka
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