Hallo, der Steuerbescheid ist bei uns eingetroffen. Statt einer Erstattung sollen wir eine Rückzahlung leisten. Ebenso sind gleich Vorauszahlungen festgesetzt.
Wenn ich Einspruch einlege, was berechtigt ist (fehlende KV-Beiträge, falsches Brutto, fehlende Mehraufwendungen Verpflegung etc) sind die Vorauszahlungen dann auch erstmal hinfällig oder müssen wir diese trotzdem leisten?
Danke
Wenn ich Einspruch einlege, was berechtigt ist (fehlende KV-Beiträge, falsches Brutto, fehlende Mehraufwendungen Verpflegung etc) sind die Vorauszahlungen dann auch erstmal hinfällig oder müssen wir diese trotzdem leisten?
Danke
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