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Einspruch oder Änderung?

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    Einspruch oder Änderung?

    Hallo, der Steuerbescheid ist bei uns eingetroffen. Statt einer Erstattung sollen wir eine Rückzahlung leisten. Ebenso sind gleich Vorauszahlungen festgesetzt.
    Wenn ich Einspruch einlege, was berechtigt ist (fehlende KV-Beiträge, falsches Brutto, fehlende Mehraufwendungen Verpflegung etc) sind die Vorauszahlungen dann auch erstmal hinfällig oder müssen wir diese trotzdem leisten?

    Danke
    Gruß Jana

    #2
    AW: Einspruch oder Änderung?

    Hallo JanaS,

    das besprichst du am besten und effektivsten mit deinem zuständigen Sachbearbeiter, vielleicht klärt sich da schon auf -> warum keine KV Beiträge berücksichtigt wurden, das Bruttoeinkommen nicht stimmt usw.
    Wenn der Bescheid geändert wird und es kommt zu einer Erstattung werden auch die Vorauszahlungen geändert, das ist eigentlich normal, ab einer festgesetzten Summe Nachzahlung über 400 Euro werden Vorauszahlungen festgesetzt. Vorauszahlungen sind aber eigentlich immer verhandelbar bei passender Begründung -> geringere Einkünfte wegen Arbeitslosigkeit, Krankheit usw.

    Tschüß

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      #3
      AW: Einspruch oder Änderung?

      Zitat von JanaS Beitrag anzeigen
      Hallo, der Steuerbescheid ist bei uns eingetroffen. Statt einer Erstattung sollen wir eine Rückzahlung leisten. Ebenso sind gleich Vorauszahlungen festgesetzt.
      Wenn ich Einspruch einlege, was berechtigt ist (fehlende KV-Beiträge, falsches Brutto, fehlende Mehraufwendungen Verpflegung etc) sind die Vorauszahlungen dann auch erstmal hinfällig oder müssen wir diese trotzdem leisten?

      Danke
      Hallo,

      die Antwort auf deine Frage steht im Bescheid.
      Deine Frage hat aber nichts mit Elster zu tun.

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        AW: Einspruch oder Änderung?

        Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
        Hallo JanaS,

        das besprichst du am besten und effektivsten mit deinem zuständigen Sachbearbeiter, vielleicht klärt sich da schon auf -> warum keine KV Beiträge berücksichtigt wurden, das Bruttoeinkommen nicht stimmt usw.
        Wenn der Bescheid geändert wird und es kommt zu einer Erstattung werden auch die Vorauszahlungen geändert, das ist eigentlich normal, ab einer festgesetzten Summe Nachzahlung über 400 Euro werden Vorauszahlungen festgesetzt. Vorauszahlungen sind aber eigentlich immer verhandelbar bei passender Begründung -> geringere Einkünfte wegen Arbeitslosigkeit, Krankheit usw.

        Tschüß
        Vielen Dank. Unser Sachbearbeiter ist schon daran die Änderungen vorzunehmen. Er ist leider nicht der Schnellste, keine Ahnung wie lange er jetzt braucht und von daher muss ich aufpassen die Frist nicht zu versäumen.
        Gruß Jana

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          #5
          AW: Einspruch oder Änderung?

          Zitat von JanaS Beitrag anzeigen
          Vielen Dank. Unser Sachbearbeiter ist schon daran die Änderungen vorzunehmen.....
          Hallo JanaS

          wenn der Sachbearbeiter heute 29.08. den Fall bearbeitet, dann werden die Daten verarbeitet und der neue Bescheid erstellt, der sollte am 08.09.2017 in die Post gehen.

          Tschüß

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