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Kann ich Bildungsurlaub absetzen?

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    Kann ich Bildungsurlaub absetzen?

    Hallo,

    ich habe schon viel gegoogled, aber noch nicht die passende Antwort gefunden.
    Ich arbeite als Polizeibeamtin in Hamburg und habe an einer Art Austausch (private Organistation) in Amerika teilgenommen. Für diesen habe ich Bildungsurlaub genehmigt bekommen. Es war keine Sprachreise, es fanden keine Sprachkurse statt. Der Aufenthalt ging zwei Wochen und in der Zeit habe ich mir verschiedene Stationen und Einheiten der amerikanischen Polizei angeguckt.

    Kann ich diesen Aufenthalt steuerlich absetzen? ich habe an Flugkosten und Mehraufwand für Verpflegung gedacht. Übernachtet habe ich in einem privaten Haushalt dort.

    Gruß,
    Lena

    #2
    AW: Kann ich Bildungsurlaub absetzen?

    Die passende Antwort wirst du hier vermutlich auch nicht bekommen können, denn mit ElsterFormular bzw. dem Projekt ELSTER hat deine Frage nichts zu tun.

    Wenn es sich um eine Fortbildung gehandelt hat, gehören die Aufwendungen zu den Werbungskosten, wenn die ganze Reise privater Natur war, gehört der Aufwand zu den Kosten der privaten Lebensführung.
    Eventuell kann sachgerecht aufgeteilt werden.

    Ob der Besuch verschiedener Polizeistationen und von Einheiten der amerikanischen Polizei als Fortbildung anerkannt wird, wird das Finanzamt aufgrund deiner Angaben entscheiden.
    Das Forum kann dir da keine sinnvollen Antworten geben!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Kann ich Bildungsurlaub absetzen?

      Hallo Lenalena,

      der passendste Ansprechpartner wäre dein zuständiger Sachbearbeiter beim Finanzamt, denn der muss die Entscheidung treffen.

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        AW: Kann ich Bildungsurlaub absetzen?

        Vielleicht mal einen eventuellen Irrtum ausräumen: Dass der Arbeitgeber oder Dienstherr den Bildungsurlaub genehmigt, ist für die Frage, ob das Werbungskosten sind, doch völlig irrelevant. Nach den Bildungsurlaubsgesetzen HAT der Arbeitgeber Bildungsurlaub zu genehmigen, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Das hat aber mit der entscheidenden Frage, ob die Reise X beruflich veranlasst ist oder nicht, nichts zu tun. Oder andersherum: Wenn der Arbeitnehmer A, der in einem internationalen Unternehmen arbeitet und zukünftig im spanischen Callcenter eingesetzt werden soll, einen Spanischkurs macht, ist das doch völlig egal, ob er das in seiner Freizeit macht oder per Bildungsurlaub, im Ergebnis sind es Werbungskosten. Wenn Arbeitnehmer B, ein Musiklehrer an einer Grundschule, der jedes Jahr in Andalusien Urlaub macht und den gleichen Kurs besucht, ist es auch bei ihm egal, ob er das in seiner Freizeit macht oder per Bildungsurlaub, im Ergebnis sind es KEINE Werbungskosten.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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