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Ausbildung/Arbeit 2009

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    Ausbildung/Arbeit 2009

    Hi,

    habe da ein kleines Problem.
    Und zwar habe ich vom 01.01.2009-19.06.2009 noch meine Ausbildung absolviert.
    Danach, ab dem 20.06.2009, wurde ich in ein neues Dienstverhältnis übernommen.
    Während der Ausbildung habe ich keine Lohnsteuer gezahlt, deshalb dachte ich, dass es ausreicht, wenn ich nur meine 2. Lohnsteuerbescheinigung vom 20.06-31.12 eintrage.

    Nun frage ich mich gerade, ob das so richtig war?!
    Oder muss ich die aus der Ausbildung auch eintragen, obwohl ich dort garkeine Lohnsteuer zahlen musste (nur 800€ brutto)?

    Vielen Dank im Voraus.

    Gruß
    Mark

    #2
    AW: Ausbildung/Arbeit 2009

    wenn es eine lohnsteuerbescheinigung zur ausbildung gibt, die arbeit bzw. lohnzahlung also normal auf steuerkarte erfolgte, muss das natuerlich auch eingetragen werden. nur weil man vorab keine lohnsteuer zahlen musste, wegen geringem verdienst, heisst das nicht, das man dieses einkommen einfach weglassen kann.
    dies gibt es nur bei den typischen pauschalversteuerten mini-jobs.

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      #3
      AW: Ausbildung/Arbeit 2009

      Erstmal danke für Deine Antwort.
      hmm.. wie mache ich das denn am Besten, wenn ich die Einkommenssteuererklärung schon elektronisch übermittelt habe? (Ohne Authentifizierung, weil ich noch keine Steuernummer hatte)
      Kann man die widerrufen? Oder einfach eine korrigierte nachschicken?
      Die komprimierte Form liegt noch ununterschrieben hier auf'm Tisch.

      Gruß Mark

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        #4
        AW: Ausbildung/Arbeit 2009

        die erklärung im programm kopieren, ändern, erneut versenden, ausdrucken und den so dann neu erhaltenen ausdruck hinschicken. ggf. ein kurzes anschreiben dabei, mit hinweis auf korrektur und welches uebermittlungsdatum der richtigen erklärung entspricht.

        da auch die telenummer anders sein duerfte, wird der sachbearbeiter das dann entsprechend zuordnen koennen.

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          #5
          AW: Ausbildung/Arbeit 2009 (gelöst)

          Alles klar, vielen Dank Falzo.

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            #6
            AW: Ausbildung/Arbeit 2009

            Hallo,

            wenn die ursprüngliche Erklärung (Ausdruck) noch gar nicht abgeschickt wurde muss auch kein Hinweis auf eine Änderung erfolgen. Die Bearbeiter im Finanzamt sehen ohne den Ausdruck nämlich gar nicht, dass überhaupt etwas übermittelt wurde (zumindest bei uns in NRW).

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