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Mietnebenkosten

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    Mietnebenkosten

    Hey Leute,

    ich habe noch einige offene Fragen zur Absetzbarkeit der Mietnebenkosten in der Steuererklärung. Soweit ich weiß kann man ja einige Kosten der Nebenkostenabrechnung absetzen. Jetzt habe ich aber zum Beispiel ein Problem mit dem Zeitpunkt.Für die ersten vier Monate des Jahres 2009 habe ich bereits ne Abrechnung bekommen. Muss ca. 300 Euro nachzahlen. Werde dies aber in Raten machen. Somit kann ich dem Finanzamt ja keinen Nachweis über die Zahlung geben.Was kann ich tun?
    Bin dann umgezogen. Die Abrechnung für die neue Wohnung bekomme ich erst im November. Was mache ich denn da jetzt? Habe ja keine Vergleichszahlen aus dem Vorjahr (2008), da ich in diese Wohnung 2009 eingezogen bin und diese bedeutend größer ist. Jetzt weiß ich nicht so richtig was ich da machen kann.

    #2
    AW: Mietnebenkosten

    imho wurde das hier schonmal diskutiert, leider habe ich das thema so schnell nicht wiedergefunden.
    imho kam man dort zu dem schluss, das es lt. gesetz reichen duerfte, wenn man die nebenkostenrechnung des jeweiligen vorjahres heranzieht, also ggf. die kosten aus der nebenkostenabrechnung für 2008 absetzen und die kosten fuer 2009 dann erst naechstes jahr... hier wuerde ich mal beim lohnsteuerhilfeverein, mieterverein oder beim finanzamt selbst nachfragen...

    evtl. findet ja jemand anders hier im forum noch den thread, da waren die gesetzlichen verweise drin.

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      #3
      AW: Mietnebenkosten

      Ja ich hatte auch schon gesucht aber nicht so richtig was gefunden.Ich hatte irgendwo auch was gefunden,dass der Zeitpunkt der Zahlung entscheidend ist?Kann ich mir ja nicht so richtig vorstellen.Ich denke man muss sie schon dann ansetzen wenn sie anfallen?!
      Wie ist es dann mit der Zahlung.Muss ich diese anhand von Kontoauszügen nachweisen?Hatte auch irgendwo gelesen,dass bei Mietern die Nebenkostenabrechnung ausreicht?!
      Trage ich dann letztendlich die vollen Kosten ein und das FA rechnet 20% aus oder muss ich nur die 20% eintragen?Wo trage ich das ganze ein?

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        #4
        AW: Mietnebenkosten

        hier ist der besagte thread, habs grad doch gefunden: https://www.elster.de/anwenderforum/showthread.php?t=24346

        insbesondere das posting von neysee (Zitat):

        Wenn ich mir Randziffer 42 f. des Anwendungsschreibens zu §35a anschaue,
        http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_58004/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/einkommensteuer/112__a,templateId=raw,property=publicationFile.pdf
        sollte es eigentlich nicht beanstandet werden, wenn die 2009 erfolgte Betriebkostenabrechnung für 2008 in der Erklärung für das Veranlagungsjahr 2009 auftaucht.
        Nur dass in diesem Fall natrülich nicht eingetragen werden darf, dass die Leistungen ausschließlich 2009 erfolgt sind.

        ...

        eingetragen werden die sachen auf dem mantelbogen, entweder bei handwerkerleistungen oder haushaltsnahe dienstleistungen, je nachdem was man aus der nebenkostenrechnung absetzt.

        abzugsfaehig sind nur reine arbeitsleistungen, also zB schornsteinfeger, thermenwartung, gartenpflege, hausmeister etc.
        versicherungen, grundsteuer, heizkosten, tv-antenne und aehnliches kann man nicht absetzen!

        eingetragen werden die vollen betraege aus der nebenkostenabrechnung, die 20% steuerabzug werden dann (vom FA) automatisch ermittelt.

        die zahlung kann man bei bedarf sicher an Hand der Kontoauszuege nachweisen, da dies ja ueblicherweise zusammen mit der Mietzahlung so erfolgt, die belege muss man aber auch erst auf Anforderung des Finanzamtes einreichen..

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          #5
          AW: Mietnebenkosten

          Das mit den Raten dürfte kein Problem sein. Schau doch mal rein unter der www.mietnebenkosten.net
          . Da gibts eine Menge Tipps zu deiner Frage!

          LG Louise
          Zuletzt geändert von ; 05.01.2011, 14:48.

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            #6
            AW: Mietnebenkosten

            Zitat von innocent Beitrag anzeigen
            Hey Leute,

            ich habe noch einige offene Fragen zur Absetzbarkeit der Mietnebenkosten in der Steuererklärung. Soweit ich weiß kann man ja einige Kosten der Nebenkostenabrechnung absetzen. Jetzt habe ich aber zum Beispiel ein Problem mit dem Zeitpunkt.Für die ersten vier Monate des Jahres 2009 habe ich bereits ne Abrechnung bekommen. Muss ca. 300 Euro nachzahlen. Werde dies aber in Raten machen. Somit kann ich dem Finanzamt ja keinen Nachweis über die Zahlung geben.Was kann ich tun?
            Bin dann umgezogen. Die Abrechnung für die neue Wohnung bekomme ich erst im November. Was mache ich denn da jetzt? Habe ja keine Vergleichszahlen aus dem Vorjahr (2008), da ich in diese Wohnung 2009 eingezogen bin und diese bedeutend größer ist. Jetzt weiß ich nicht so richtig was ich da machen kann.
            Hallo,
            Abgabe der Steuererklärung erst, wenn alle Abrechnungen vorliegen und diese dann bitte auch mit einreichen.
            Für die hier maßgeblichen Steuerermäßigungen i.S.d. § 35a) EStG gilt ausnahmslos das sogenannte "Zu- und Abflussprinzip" des § 11 EStG, hier Absatz 2, Satz 1. Dies bedeutet, dass die Ausgaben in dem Kalenderjahr abzusetzen sind, in dem sie geleistet/gezahlt worden sind.
            Ausnahme § 11 (2) 2: regelmäßig wiederkehrende Zahlungen die dem Stpfl. kurze Zeit (ca. 10 Tage) vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des KJ, zu dem sie wirtschaftlich gehören, abgeflossen sind, gelten in diesem KJ als verausgabt.
            Begünstigt sind nur die Arbeitskosten, eine Rechnung muß vorliegen und eine Überweisung auf das Konto des Leistungserbringers muss erfolgt sein.

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              #7
              AW: Mietnebenkosten

              Scheint jetzt in zu sein, ältere Threads wieder aufleben zu lassen um Werbung an den Mann zu bringen

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