Hallo zusammen,
ich komme zu euch um wegen einer Situation zu vorstellen. Ich habe schon die Suchfunktion benutzt und habe paar Antworte gekriegt, aber bin ich noch nicht ganz klar.
Hier der Zweifel:
- Ein Mann, der das ganzes 2016 in Deutschland gearbeitet hat.
- Seine Frau, die bis Juni 2016 in UE-Ausland gearbeitet hat und dann nach Deutschland umgezogen und angemeldet. Sie hat nicht in Deutschland gearbeitet, aber hat ausländische Arbeitslosengeld gekriegt.
- Sie sind in Juni 2016 heiratet.
- Der Mann hatte Steuerklasse I bis Juni und danach Steuerklasse IV.
- Die Frau hat schon die Steuererklärung im Ausland gemacht.
Jetzt die Frage: darf man eine Zusammenveranlagung Steuererklärung durchführen? Oder muss der Mann nur eine Einzelveranlagung für dieses Jahr machen?
Mein Bauchgefühl sagt mich, er kann nur eine Einzelveranlagung Steuererklärung, aber ich wollte an euch nachfragen um sicher zu sein.
Vielen Dank im Voraus,
Kirk
ich komme zu euch um wegen einer Situation zu vorstellen. Ich habe schon die Suchfunktion benutzt und habe paar Antworte gekriegt, aber bin ich noch nicht ganz klar.
Hier der Zweifel:
- Ein Mann, der das ganzes 2016 in Deutschland gearbeitet hat.
- Seine Frau, die bis Juni 2016 in UE-Ausland gearbeitet hat und dann nach Deutschland umgezogen und angemeldet. Sie hat nicht in Deutschland gearbeitet, aber hat ausländische Arbeitslosengeld gekriegt.
- Sie sind in Juni 2016 heiratet.
- Der Mann hatte Steuerklasse I bis Juni und danach Steuerklasse IV.
- Die Frau hat schon die Steuererklärung im Ausland gemacht.
Jetzt die Frage: darf man eine Zusammenveranlagung Steuererklärung durchführen? Oder muss der Mann nur eine Einzelveranlagung für dieses Jahr machen?
Mein Bauchgefühl sagt mich, er kann nur eine Einzelveranlagung Steuererklärung, aber ich wollte an euch nachfragen um sicher zu sein.
Vielen Dank im Voraus,
Kirk
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