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Werbungskosten Anlage V

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    Werbungskosten Anlage V

    Guten Tag,

    Wir haben die Vermietung einer Wohnung per Ende Oktober letzten Jahres beendet und nutzen diese jetzt selbst.

    Wir haben im Oktober 2016 Heizöl getankt. Die Rechnung dafür wurde im November bezahlt.

    Kann ich für das getankte Heizöl noch Werbungskosten ansetzen (verbraucht wurde von dem neu getankten Heizöl im Oktober nichts mehr, da der Tank zuvor noch nicht leer war)?

    Vielen Dank im Voraus.

    #2
    AW: Werbungskosten Anlage V

    Hallo Dora1234,

    das ist jetzt aber eine Frage, die nichts mit Ausfüllhilfe für die elektronische Steuererklärung zu tun hat.

    Geh doch mal so ran -> bis 31.10.2016 hast du vermietet, bis dahin kannst du Kosten in der Anlage V geltend machen.
    Ab 01.11.2016 gab es keine Vermietung mehr.
    Die Kosten für das Heizöl sind dir im November entstanden.

    Tschüß

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      #3
      AW: Werbungskosten Anlage V

      ... denn Du hattest ja kein negativen Tankinhalt, den Du auffüllen musstest, damit er jetzt leer ist Also hast Du doch getankt, damit Dein ganz persönlicher Hintern warm wird, das war doch Deine Intention für das Tanken.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Werbungskosten Anlage V

        Hallo,

        danke für die Antworten. Hatte ich mir schon so gedacht.

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