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Austritt Kirche - Nachberechnung Kirchensteuer

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    Austritt Kirche - Nachberechnung Kirchensteuer

    Hallo zusammen,

    ich bin 2015 aus der Kirche ausgetreten.
    2016 musste ich dann deswegen noch einmal Kirchensteuer nachzahlen. Der Bescheid kam, nachdem ich bereits mit Steuererklärung für 2015 gemacht habe.

    Nun möchte ich meine Erklärung für 2016 machen. Kann ich die Nachzahlung der Kirchensteuer angeben? Wenn ja, wie und wo mache ich das?
    Und bekomme ich diese Nachzahlung der Steuer denn zurück?

    Danke!

    LG

    #2
    AW: Austritt Kirche - Nachberechnung Kirchensteuer

    Wieso solltest Du denn die Nachzahlung zurück bekommen ? Hast Du jetzt IN 2016 FÜR 2016 oder FÜR 2015 etwas gezahlt ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Austritt Kirche - Nachberechnung Kirchensteuer

      Wenn du in 2016 KiSt für 2015 nachgezahlt hast, so ist diese in der Einkommensteuererklärung 2016 bei den Sonderausgaben als gezahlte Kirchensteuer zu erfassen.
      Zurück bekommst du diese dann natürlich nicht, da sie rechtmäßig erhoben wurde. Die entsprechenden Sonderausgaben mindern nur dein zu versteuerndes Einkommen (z.v.E.) 2016.

      Sofern dein Arbeitgeber in 2016 fälschlicherweise noch KiSt einbehalten hat, dann gehört diese nicht mehr zu den Sonderausgaben.
      Für diese zu Unrecht einbehaltenen Kirchensteuer kannst du aber einen Antrag auf Erstattung stellen (in Hessen erfolgt die Erstattung von den Finanzämtern meistens auch ohne Antrag im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung).
      Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 29.09.2017, 11:16.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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