Hallo,
ich möchte zum ersten mal eine Steuererklärung abgeben.
Soweit ich informiert bin, kann ich in diesen Jahr noch rückwirkend die Steuer ab 2013 einreichen.
Nun meine Frage:
Ich habe 2013 Handwerkerleistungen bezahlt (Nachweis vorhanden). Kann ich diese noch geltend machen?
ich möchte zum ersten mal eine Steuererklärung abgeben.
Soweit ich informiert bin, kann ich in diesen Jahr noch rückwirkend die Steuer ab 2013 einreichen.
Nun meine Frage:
Ich habe 2013 Handwerkerleistungen bezahlt (Nachweis vorhanden). Kann ich diese noch geltend machen?
Kommentar