Hallo,
ich bin mit meiner Steuererklärung 2016 fast durch - nur bei einem Punkt bin ich unsicher. Da regelmäßige Einkünfte aus Vermietungen bestehen, zahle ich vierteljährlich Steuervorauszahlungen. Im Mantelbogen muss man ja für den Sonderausgabenabzug die gezahlte Kirchensteuer und evtl. Erstattungen eintragen. Ich hatte 2016 Kirchensteuer-Abzüge vom Lohn und gemäß Bescheid für 2015 musste ich auch etwas Kirchensteuer nachzahlen.
Die Summe von beidem trage ich in den Mantelbogen ein - soweit so klar. Wie ist das jetzt aber mit den Kirchensteuervorauszahlungen, die sich das Finanzamt geholt hat? Die sind ja im Prinzip auch in 2016 abgeflossen. Kann/Muss ich die zu den beiden anderen Positionen als gezahlte Kirchensteuer addieren und dann als Gesamtsumme eintragen? - Aus Sicht des Sonerausgabenabzugs wäre das ja für mich vorteilhafter, oder?
Wer weiß Rat - mit der Suche habe ich leider nichts passendes/eindeutiges gefunden.
MfG
ich bin mit meiner Steuererklärung 2016 fast durch - nur bei einem Punkt bin ich unsicher. Da regelmäßige Einkünfte aus Vermietungen bestehen, zahle ich vierteljährlich Steuervorauszahlungen. Im Mantelbogen muss man ja für den Sonderausgabenabzug die gezahlte Kirchensteuer und evtl. Erstattungen eintragen. Ich hatte 2016 Kirchensteuer-Abzüge vom Lohn und gemäß Bescheid für 2015 musste ich auch etwas Kirchensteuer nachzahlen.
Die Summe von beidem trage ich in den Mantelbogen ein - soweit so klar. Wie ist das jetzt aber mit den Kirchensteuervorauszahlungen, die sich das Finanzamt geholt hat? Die sind ja im Prinzip auch in 2016 abgeflossen. Kann/Muss ich die zu den beiden anderen Positionen als gezahlte Kirchensteuer addieren und dann als Gesamtsumme eintragen? - Aus Sicht des Sonerausgabenabzugs wäre das ja für mich vorteilhafter, oder?
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MfG
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