Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Kleinunternehmerregelung - Umsatzgrenze überschritten - USt nachträglich abführen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Kleinunternehmerregelung - Umsatzgrenze überschritten - USt nachträglich abführen

    Hallo,

    im Jahre 2015 lag ein Umsatz von etwa 80TE vor. Für 2016 wurde ein sinkender Umsatz erwartet, der nun aber doch wieder überschritten wurde. Auf den Rechnungen wurde keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Der Unternehmer muss nun wohl trotzdem die Umsatzsteuer abführen. Gibt es in Elster / auf den Steuerformularen die Möglichkeit die Umsatzsteuer vom Gewinn abzuziehen?

    Beispiel:
    Rechnung an Kunde A über 100 Euro netto (=brutto, wegen § 19 UStG).

    Nun doch Umsatzsteuer fällig, also Abführung von 19 Euro an das FA.

    Der Unternehmer muss nun eine Einnahme von 100 Euro sowie 19 Euro Umsatzsteuer dem Finanzamt melden, richtig? Muss der Unternehmer diese 19 Euro nun aus seiner privaten Tasche nachzahlen oder kann er sie irgendwie steuerlich geltend machen?

    Vielen Dank.
    Julian

    #2
    AW: Kleinunternehmerregelung - Umsatzgrenze überschritten - USt nachträglich abführen

    Deine Frage hat mit dem Forenthema "Elster" nichts zu tun, sondern mit steuerlicher Beratung. Und da hier offensichtlich die Grundlagen fehlen, solltest Du Dir einen steuerlichen Berater anlachen und ggf. einen Kurs belegen. Daher nur ganz knapp und allgemein:

    Wenn in 2015 der Umsatz 17.500 € überstiegen hat, BESTEHT in 2016 Umsatzsteuerpflicht, EGAL welchen Umsatz Du am 01.01.2016 für 2016 erwartest oder welcher in 2016 tatsächlich eintritt.

    Im übrigen schmeißt Du die Gewinnermittlung (Einkommensteuer), die Du wahrscheinlich als Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellst, und die Umsatzsteuer durcheinander. Bei der Gewinnermittlung ist die Umsatzsteuer Einnahme oder Ausgabe im Jahr der Vereinnahmung oder Zahlung, wirkt sich also gewinnmäßig aus.

    Bei der Umsatzsteuer hast Du doch mit dem Kunden einen Preis von 100 € vereinbart, also ist das der Ausgangspunkt, der Bruttobetrag. Daraus werden 19 % herausgerechnet, d.h. 100 € / 1,19. Das ergibt 84,03 € netto und 15,97 € Umsatzsteuer. Wenn Du beim Kunden die Umsatzsteuer nacherheben kannst, wird das keine Sache von 2016 sein, sondern wohl eher für 2017, oder ?
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      AW: Kleinunternehmerregelung - Umsatzgrenze überschritten - USt nachträglich abführen

      Hallo NapaJ,

      ein Blick in den § 19 Absatz 1 Satz 1 des Umsatzsteuergesetzes macht klar was geht und was nicht geht ->

      1) Die für Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 bezeichneten Gebieten ansässig sind, nicht erhoben, wenn der in Satz 2 bezeichnete Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird.

      Es ist also immer an zwei Voraussetzungen gebunden und sobald das Vorjahr 17.500 übersteigt ist es fürs laufende Jahr vorbei mit dem Kleinunternehmer siehe Picard777.

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        AW: Kleinunternehmerregelung - Umsatzgrenze überschritten - USt nachträglich abführen

        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
        Deine Frage hat mit dem Forenthema "Elster" nichts zu tun, sondern mit steuerlicher Beratung. Und da hier offensichtlich die Grundlagen fehlen, solltest Du Dir einen steuerlichen Berater anlachen und ggf. einen Kurs belegen. Daher nur ganz knapp und allgemein:

        Wenn in 2015 der Umsatz 17.500 € überstiegen hat, BESTEHT in 2016 Umsatzsteuerpflicht, EGAL welchen Umsatz Du am 01.01.2016 für 2016 erwartest oder welcher in 2016 tatsächlich eintritt.
        Danke, das habe ich tatsächlich falsch verstanden. Ich dachte, Pflicht zur Umsatzsteuer, läge nur vor, wenn auch die Umsatzerwartung bei über 50TE für das kommende Jahr liegt.

        Im übrigen schmeißt Du die Gewinnermittlung (Einkommensteuer), die Du wahrscheinlich als Einnahme-Überschuss-Rechnung erstellst, und die Umsatzsteuer durcheinander. Bei der Gewinnermittlung ist die Umsatzsteuer Einnahme oder Ausgabe im Jahr der Vereinnahmung oder Zahlung, wirkt sich also gewinnmäßig aus.

        Bei der Umsatzsteuer hast Du doch mit dem Kunden einen Preis von 100 € vereinbart, also ist das der Ausgangspunkt, der Bruttobetrag. Daraus werden 19 % herausgerechnet, d.h. 100 € / 1,19. Das ergibt 84,03 € netto und 15,97 € Umsatzsteuer. Wenn Du beim Kunden die Umsatzsteuer nacherheben kannst, wird das keine Sache von 2016 sein, sondern wohl eher für 2017, oder ?
        Vielen Dank erst einmal.
        Ergänzung sofort.

        Die Vereinbarung ist netto gleich brutto entspricht 100€. Ich will meinen Kunden nicht mit der USt nachträglich belästigen, daher übernehme im Zweifel ich die USt für meinen Kunden. Wenn ich nun also die Steuer unter diesen Voraussetzungen abgeben möchte, dann sieht meine Überlegung so aus:
        Einnahmen-Überschuss-Rechnung:
        EK 42,01€
        VK 100€

        57,99€

        USt:
        EK 8,99€
        VK 19€

        10,01€

        Ich schulde dem Finanzamt also 10,01€ USt. Von meinem Kunden habe ich aber nur die 100€ erhoben und will ihm die 19€ auch nicht nachbelasten. Kann ich die 19€ irgendwo anders unterbringen? Schließlich leiste ich diese Zahlung, um meinen Kunden hier frei zu halten.

        Danke und vG,
        Julian
        Zuletzt geändert von NapaJ; 19.10.2017, 12:15.

        Kommentar


          #5
          AW: Kleinunternehmerregelung - Umsatzgrenze überschritten - USt nachträglich abführen

          Schaue Dir bitte noch mal meine Berechnung an, die hast du nicht berücksichtigt. Die 19 % sind aus den 100 € HERAUSzurechnen, denn die 100 € ist der BRUTTObetrag, Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer aber der niedrigere NETTObetrag.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            AW: Kleinunternehmerregelung - Umsatzgrenze überschritten - USt nachträglich abführen

            Ich empfehle die einen Besuch beim Steuerberater... hilfsweise eine genaue Durchsicht der Anlage EÜR.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

            Kommentar


              #7
              AW: Kleinunternehmerregelung - Umsatzgrenze überschritten - USt nachträglich abführen

              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
              Schaue Dir bitte noch mal meine Berechnung an, die hast du nicht berücksichtigt. Die 19 % sind aus den 100 € HERAUSzurechnen, denn die 100 € ist der BRUTTObetrag, Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer aber der niedrigere NETTObetrag.
              Ich denke, Deine Rechnung verstanden zu haben. Ich möchte nur vermeiden, meinem größten Kunden dann erneut Rechnungen schreiben zu müssen/Rechnungen nachträglich zu korrigieren. Und mein Kunde wird die Rechnungen bereits mit den beschriebenen 100€ abgesetzt haben. Wenn ich nun nachträglich einfach einen Teil der 100€ als Umsatzsteuer verbuche, dann kann das doch nicht steuerlich richtig sein.

              Deshalb möchte ich lieber einfach auf die 100€ die Umsatzsteuer oben drauf packen und ggfs. aus eigener Tasche zahlen.
              Mein Kunde hat ja vermutlich die 100€ vollständig als Betriebsausgabe abgesetzt. Wenn ich nun nachträglich ca. 14€ von den 100€ als USt verkläre, dann stimmt doch die Steuer meines Kunden auch nicht mehr.

              Kommentar


                #8
                AW: Kleinunternehmerregelung - Umsatzgrenze überschritten - USt nachträglich abführen

                Hallo NapaJ,

                was die Umsatzsteuer angeht, kann ja keiner der Kunden aus der Kleinunternehmerrechnung sich Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen haben.
                Als Betriebsausgabe haben deine Rechnungsempfänger mit Sicherheit deinen Endbetrag abgesetzt -> deshalb nochmal der Hinweis für diese Korrektur bzw. grundsätzlich suche dir mal einen steuerlichen Fachmann.

                Tschüß

                Kommentar


                  #9
                  AW: Kleinunternehmerregelung - Umsatzgrenze überschritten - USt nachträglich abführen

                  @NapaJ: Stimmt doch gar nicht: Du bist verpflichtet ordnungsgemäße Rechnungen zu erteilen. Und in Deinem Fall beträgt die Umsatzsteuer 15,97 €. Du kannst nicht einfach nun sagen, die Rechnung beträgt 100 € + 19 € USt, denn Du hast doch selbst gesagt, dass Du zivilrechtlich Deinem Kunden nichts nachbelastest. Also SIND die 100 € der BRUTTObetrag und die Rechnung muss auch so lauten.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Kleinunternehmerregelung - Umsatzgrenze überschritten - USt nachträglich abführen

                    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                    Hallo NapaJ,

                    was die Umsatzsteuer angeht, kann ja keiner der Kunden aus der Kleinunternehmerrechnung sich Umsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen haben.
                    Als Betriebsausgabe haben deine Rechnungsempfänger mit Sicherheit deinen Endbetrag abgesetzt -> deshalb nochmal der Hinweis für diese Korrektur bzw. grundsätzlich suche dir mal einen steuerlichen Fachmann.

                    Tschüß
                    Hallo,

                    danke, ich glaube jetzt habe ich es bzw. habe den Dreher aus dem Kopf.
                    Da mein Kunde ja keine Vorsteuer gezogen hat, entsteht dem Finanzamt dann auch kein Nachteil. Ich bin der Einzige, der den Nachteil hat, weil mein Gewinn schrumpft, weil ich einen Teil meines Gewinnes als Umsatzsteuer an das FA weiterleiten muss.

                    Einen guten Steuerberater im Hamburger Raum muss ich mir nun mal suchen - leider hatte ich immer andere Dinge im Kopf, aber nun bin ich gerade am Aufräumen der Lücken, die sich in dem Bereich in den letzten 1,5 Jahren aufgetan haben.

                    Vielen Dank und vG,
                    Julian

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Kleinunternehmerregelung - Umsatzgrenze überschritten - USt nachträglich abführen

                      Hallo Julian,

                      irgenwie kann ich nicht glauben, dass jemand fast 13.000 Euro einfach so verschenken möchte, anstatt den Kunden eine berichtigte Rechnung vorzulegen. Du kannst ja sogar einen Rabatt einräumen, dann hat jeder was davon.
                      Oder sind das alles sehr kleine Kunden, wo sich vielleicht der Aufwand nicht lohnt? Hast du nicht zumindest ein paar Großkunden?

                      Und hast du denn wenigstens deine Eingangsrechnungen parat? Denn die Vorsteuer kannst du ja nun doch ziehen.

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Kleinunternehmerregelung - Umsatzgrenze überschritten - USt nachträglich abführen

                        Hallo Stefan,

                        ja, das klingt etwas verrückt.

                        Meine Kunden sind (aus meiner "kleinen" Einzelunternehmersicht) eher große Unternehmen (alle im Bereich 2-4k Mitarbeiter). Die Rechnungen sind alle im Betrag recht klein, zwischen 50 und 250 Euro. Es gibt also eine Vielzahl an Rechnungen, die zu korrigieren für mich und deren Mitarbeiter eine Menge Arbeit bedeuten würde. In der Zeit, die die Korrektur einfordern würde, kann ich mit meiner regulären Arbeit mehr verdienen.

                        Außerdem wäre das sicherlich auch keine Freude für meine Kunden, sodass ich allen Parteien diesen Ärger gern ersparen würde - auch wenn mich das Geld kosten würde.

                        Da für einige der Artikel, mit denen ich handle, auch ein ermäßigter Steuersatz zutrifft, würde sich mein Verlust auch noch weiter reduzieren. Klar sind auch 10TE eine Menge Geld, aber eine gesunde Geschäftsbeziehung, die ordentlich Ertrag bringt, ist durchaus auch noch mehr wert .

                        Meine Eingangsrechnungen liegen mir vor, das deckt auch nochmal einen Teil ab.

                        Vielen Dank auch für Deinen Post!

                        VG
                        Julian

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X