Hallo,
im Jahre 2015 lag ein Umsatz von etwa 80TE vor. Für 2016 wurde ein sinkender Umsatz erwartet, der nun aber doch wieder überschritten wurde. Auf den Rechnungen wurde keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Der Unternehmer muss nun wohl trotzdem die Umsatzsteuer abführen. Gibt es in Elster / auf den Steuerformularen die Möglichkeit die Umsatzsteuer vom Gewinn abzuziehen?
Beispiel:
Rechnung an Kunde A über 100 Euro netto (=brutto, wegen § 19 UStG).
Nun doch Umsatzsteuer fällig, also Abführung von 19 Euro an das FA.
Der Unternehmer muss nun eine Einnahme von 100 Euro sowie 19 Euro Umsatzsteuer dem Finanzamt melden, richtig? Muss der Unternehmer diese 19 Euro nun aus seiner privaten Tasche nachzahlen oder kann er sie irgendwie steuerlich geltend machen?
Vielen Dank.
Julian
im Jahre 2015 lag ein Umsatz von etwa 80TE vor. Für 2016 wurde ein sinkender Umsatz erwartet, der nun aber doch wieder überschritten wurde. Auf den Rechnungen wurde keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Der Unternehmer muss nun wohl trotzdem die Umsatzsteuer abführen. Gibt es in Elster / auf den Steuerformularen die Möglichkeit die Umsatzsteuer vom Gewinn abzuziehen?
Beispiel:
Rechnung an Kunde A über 100 Euro netto (=brutto, wegen § 19 UStG).
Nun doch Umsatzsteuer fällig, also Abführung von 19 Euro an das FA.
Der Unternehmer muss nun eine Einnahme von 100 Euro sowie 19 Euro Umsatzsteuer dem Finanzamt melden, richtig? Muss der Unternehmer diese 19 Euro nun aus seiner privaten Tasche nachzahlen oder kann er sie irgendwie steuerlich geltend machen?
Vielen Dank.
Julian
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