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Abschreibung oder nicht?

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    Abschreibung oder nicht?

    Hallo,

    im April letzten Jahres habe ich ein sehr teures Sportgerät (über 10.000€) für mein Geschäft gekauft. Da es nicht gut angenommen wurde habe ich es Anfang Dezember mit fast 4.000€ Verlust wieder verkauft. Meine Frage ist nun, muss ich das Gerät über 5 Jahre abschreiben und das in einer Anlage der Anlage EÜR beifügen und somit das Geld des Verkaufs meinem Gewinn hinzufügen oder muss ich den Netto-Betrag vom Verkauf in der Anlage EÜR in Zeile 14 angeben und den Verlust zu meinen Ausgaben zählen? Wäre super wenn mir jemand einen Rat geben könnte!
    Vielen Dank

    #2
    AW: Abschreibung oder nicht?

    ich GLAUBE, das gerät wird an sich von april bis dezember anteilig zur eigentlichen nutzungsdauer laut afa abgeschrieben. wenn es danach durch verkauf aus dem anlagevermoegen ausgeschieden ist, und der verkauf unter dem restbuchwert zu dem entsprechenden zeitpunkt erfolgte, wird die differenz als sonderabschreibung ausgebucht.

    im EÜR-Formular sollte das so funktionieren:

    der netto-verkaufserlös des Gerätes gehört wie schon richtig bemerkt in zeile 14.
    in zeile 34 kommt der restbuchwert nach der anteiligen abschreibung vor dem verkauf.
    im anlageverzeichnis traegt man das dann noch entsprechend ein, ich würde sagen seite 2, bewegliche wirtschaftsgüter. hier muss eben rein, worum es sich handelt, der anschaffungswert und der buchwert zu beginn (sollte das gleiche sein), die afa also abschreibung fuer die paar monate und den abgang (wie dran steht der restbuchwert der auch in zeile 34 gehört) - im grauen feld am schluss muss 0 rauskommen.
    die abschreibungen wird automatisch nach zeile 26 übertragen.

    hat man alles korrekt eingetragen, sollten in der rechnung, mal abgesehen von allen anderen werten die 4000 euro verlust als ergebnis auch wieder rauskommen dabei.

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      #3
      AW: Abschreibung oder nicht?

      vielen dank für die schnelle antwort, ich probier das dann mal so!

      zwei fragen hätte ich da noch!

      1. da ich die ersten drei monate von 2009 noch kleinunternehmer war und erst zum 01.04.09 zur umsatzsteuer optiert bin würde mich interessieren, ob es richtig ist, wenn ich die einnahmen der ersten drei monate in der anlage EÜR in zeile 7 angebe und den rest des jahres den netto-betrag in zeile 10!?

      2. muss ich in der anlage EÜR in zeile 12 dann die umsatzsteuer von zeile 10 und 14 angeben?

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        #4
        AW: Abschreibung oder nicht?

        zu 1. ja, imho ist das die richtige Verfahrensweise.

        zu 2. ja, auch das sollte richtig sein, steht unten in der Eingabehilfe zu Zeile 12 auch drin (Zitat):

        Die vereinnahmten Umsatzsteuerbeträge auf die Betriebseinnahmen der Zeilen 10 und 14 gehören im Zeitpunkt ihrer Vereinnahmung ... zu den Betriebseinnahmen und sind in dieser Zeile einzutragen.

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          #5
          AW: Abschreibung oder nicht?

          super, vielen vielen dank!

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