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Werden beim Belegabruf Anlagen überschrieben?

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    Werden beim Belegabruf Anlagen überschrieben?

    Hallo zusammen,
    ich habe den Belegabruf beantragt, aber das wird ja ein paar Tage dauern. Daher die Frage: Kann ich schon anfangen, Eintragung in N, KAP und AUS zu machen oder werden die dann überschrieben?
    Laut Hilfe werden ja dorthin nur Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen abgerufen - aber shat schon wer probiert, ob der Rest stehenbleibt?
    LG
    Egmont

    #2
    AW: Werden beim Belegabruf Anlagen überschrieben?

    In ElsterFormular werden nach meiner Erinnerung keine Daten der Lohnsteuerbescheinigung überschrieben, sondern ggfs. wenn schon für eine die Daten eingetragen sind, eine weitere hinzugefügt (weswegen man dann aufpassen müsste, dass man Beträge nicht doppelt erklärt). Angaben zu Werbungkosten sind vom Belegabruf eh nicht betroffen und bleiben unangetastet.

    Ich wüsste nicht, was zu den Anlagen KAP und AUS abgerufen werden sollte.

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      #3
      AW: Werden beim Belegabruf Anlagen überschrieben?

      Zitat von Egmont Beitrag anzeigen
      Hallo zusammen,
      ich habe den Belegabruf beantragt,
      Laut Hilfe werden ja dorthin nur Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen abgerufen...

      Egmont
      Hallo Egmont,
      also Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung landen in der Anlage Vorsorgeaufwand.
      Grundsätzlich sollte man natürlich die übernommenen Daten aus dem Belegabruf überprüfen und es ist eine Frage der Gewohnheit, was geht schneller -> Datenübernahme aus der vorjährigen Erklärung und Werte abändern oder Belegabruf einfüllen.

      Tschüß

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        #4
        AW: Werden beim Belegabruf Anlagen überschrieben?

        Danke an neysee und an holzgoe.
        Dann werd ich es jetzt mal angehen.
        LG
        Egmont

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          #5
          AW: Werden beim Belegabruf Anlagen überschrieben?

          Meine Erfahrungen mit ElsterFormular sind, zumindest was die aktuellen Versionen angeht, recht positiv. Selbst bei mehr als einer Lohnsteuerbescheinigung oder bei mehr als einer Rente werden
          die Beiträge zur KV und PV richtig in getrennte Bereiche eingefüllt.

          In Mein ELSTER funktioniert das bisher noch nicht fehlerfrei.

          Empfehlen würde ich bei ElsterFormular aber immer noch, den Belegabruf vor der Datenübernahme aus dem Vorjahr durchzuführen!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Werden beim Belegabruf Anlagen überschrieben?

            Danke für den Tip, Charlie. Datenübernahme geht bei mir eh noch nicht, weil ich ja Neuuser bin. Die Datenübernahme kann ich dann erst für die 16er-Erklärung nutzen.
            Was mich nur verwirrt: Ich hätte gedacht, die Datenübernahme muss *vor* dem Belegabruf erfolgen, damit dann die Finanzamtsdaten vom aktuellen Jahr die vom letzten Jahr überschreiben.Aber auch in der Hilfe steht: "Es ist ratsam zuerst die Belegdaten in die neue Steuererklärung zu übernehmen und dann diese mit den Daten aus dem Vorjahr zu ergänzen." Wo ist also mein Denkfehler?
            Egmont
            PS: Ich habe in der Hilfs gesehen, dass man dabei natürlich auch die Anlagen übernimmt. Die zeigen sogar am besipiel von AUS, dass man wählen kann, ob man den Inhalt des jeweiligen Vordrucks vor der Übernahme einzeln prüfen und ggf. ändern bzw. ob Sie den gesamten Inhalt des Vordrucks ohne weitere Prüfung übernehmen möchte. Was da vorher stand, wird als vermutlich überschrieben.

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              #7
              AW: Werden beim Belegabruf Anlagen überschrieben?

              Die Daten aus dem Belegabruf kann ich nach Eingabe der ID ungeprüft in einem Rutsch einfüllen lassen und ergänze diese dann nur um noch benötigte Daten aus dem Vorjahr.

              Meines Erachtens geht das schneller als andersherum.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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