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Zusammenveranlagung bei Stiefkindern

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Zusammenveranlagung bei Stiefkindern

    Ich habe das fehlerfrei nachgestellt! Mit den Einträgen an der richtigen Stelle geht die Zusammenveranlagung fehlerfrei durch.
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  • DaniSch
    antwortet
    AW: Zusammenveranlagung bei Stiefkindern

    @ Charlie.. danke für deine Anmerkungen.. habe es dementsprechend abgeändert.. kam dann erst trotzdem die Fehlermeldung.
    Hab aus Spaß dann mal die Babysitter kosten raus gelöscht.. dann hat es funktioniert ?!

    @ all.. vielen Dank für eure Hilfe :*

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Zusammenveranlagung bei Stiefkindern

    Zeile 10 Ehemann Stiefkind
    Ob du da jetzt ein Kreuz machst oder nicht, hat bei deinen restlichen Angaben zunächst keine Auswirkungen, der halbe Kinderfreibetrag bleibt unverändert beim leiblichen Vater!

    Zeile 70 es bestand ein gemeinsamer Haushalt der Elternteile 01.01.-31.12
    das Kind gehörte zu unserem Haushalt 01.01.-31.12
    Diese Angabe ist aber doch falsch, die Eltern des Kindes haben überhaupt keinen gemeinsamen Haushalt!

    Es müssen m. E. die Zeilen 69 und 71 ausgefüllt werden, wenn ihr die Kosten für den Babysitter getragen habt

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  • DaniSch
    antwortet
    AW: Zusammenveranlagung bei Stiefkindern

    um einmal auf Nummer sicher zu gehen
    ich habe folgendes eingetragen bei der Anlage Kind

    Seite 1
    Ident Nummer
    Name
    Geburtsdatum
    Anspruch auf Kindergeld (1140€)
    Familienkassen
    Zeile 8 Wohnort im Inland 01.01-31.12
    Zeile 10 Ehemann Stiefkind
    Zeile 10 Ehefrau Leibliches Kind
    Zeile 11 Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse Exmann
    Kreuz bei Leibliches Kind
    Dauer des Kindschaftsverhältnisses 01.01.-31.12

    Seite 2 nichts

    Seite 3 Kinderbetreuungskosten (Babysitter)
    Zeile 70 es bestand ein gemeinsamer Haushalt der Elternteile 01.01.-31.12
    das Kind gehörte zu unserem Haushalt 01.01.-31.12

    das war es.. ist davon was falsch oder hab ich was vergessen?!
    Sonst lösche ich die gleich echt und gebe die neu ein

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Zusammenveranlagung bei Stiefkindern

    Die Übertragung des Kinderfreibetrages an einen Stiefelternteil ist an gewisse Voraussetzungen geknüpft wie Haushaltszugehörigkeit und Zustimmung des leiblichen Elternteils, bei dem das Kind nicht lebt.

    https://forum.elster.de/anwenderforu...l=1#post233691

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Zusammenveranlagung bei Stiefkindern

    Hallo DaniSch,

    wird denn die Zusammenveranlagung gewünscht ?

    Was hast du denn eingetragen bei den Kinderbetreuungskosten ?
    Schau dir mal die Seite 3 der Anlage Kind an, oder wollen die beiden zusammenveranlagt werden, dann sind dort irgendwelche falschen Kreuzchen gesetzt.

    Tschüß

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  • DaniSch
    antwortet
    AW: Zusammenveranlagung bei Stiefkindern

    @ Picard: ja richtig betrifft 2016. Mit der Version muss ich nochmal überprüfen

    @holzgoe: so hatte ich es auch eingetragen. die mutter leibliches Kind.. dann die Daten des leiblichen Vaters und auch leibliches Kind und beim Ehemann Stiefkind

    Die genaue Fehlermeldung lautet die dann bei mir kommt:
    Die Eltern des Kindes werden nicht zusammen veranlagt. Bitte geben Sie daher auch die Höhe der Kinderbetreuungskosten am , die von der Steuerpflichtigenb Person selbst getragen werden, gegebenenfalls mit ,,0,,

    oder sollte ich es nochmal löschen und komplett neu eingeben ?!

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Zusammenveranlagung bei Stiefkindern

    Hallo DaniSch,

    ich habe das im Elsterformular mal nachgestellt -> beim Ehemann Enkelkind/Stiefkind Kreuz bei Ehefrau logischerweise leibliches Kind und bei Kindschaftsverhältnis zu anderen Personen den leiblichen Vater eingetragen und es kommt keinerlei Fehlermeldung, Plausiprüfung läuft durch.

    Tschüß
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  • Picard777
    antwortet
    AW: Zusammenveranlagung bei Stiefkindern

    Und bei der Frau bzw. Mutter ist der Haken für "leibliches Kind" und Du hast die aktuelle Version 18.7 im Einsatz und es betrifft 2016 ?

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  • DaniSch
    hat ein Thema erstellt Zusammenveranlagung bei Stiefkindern.

    Zusammenveranlagung bei Stiefkindern

    Hallo zusammen,

    ich habe den Fall.. das zwei geheiratet haben (Steuerklassen 3 u 5) und die Frau ein Kind von einem anderen Mann mitbringt.
    Wenn ich jetzt aber bei dem Ehemann ein Kreuzchen bei Stiefkind mache will er nur noch eine Einzelveranlagung machen und
    keine Zusammenveranlagung mehr.
    wenn ich zusätzlich die Angaben zum leiblichen Vater mache kommt die Mitteilung, dass die Eingaben nicht mehr plausibel sind
    Was mache ich falsch?
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