AW: Zusammenveranlagung bei Stiefkindern
Ich habe das fehlerfrei nachgestellt! Mit den Einträgen an der richtigen Stelle geht die Zusammenveranlagung fehlerfrei durch.
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Zusammenveranlagung bei Stiefkindern
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AW: Zusammenveranlagung bei Stiefkindern
@ Charlie.. danke für deine Anmerkungen.. habe es dementsprechend abgeändert.. kam dann erst trotzdem die Fehlermeldung.
Hab aus Spaß dann mal die Babysitter kosten raus gelöscht.. dann hat es funktioniert ?!
@ all.. vielen Dank für eure Hilfe:*
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AW: Zusammenveranlagung bei Stiefkindern
Zeile 10 Ehemann Stiefkind
Zeile 70 es bestand ein gemeinsamer Haushalt der Elternteile 01.01.-31.12
das Kind gehörte zu unserem Haushalt 01.01.-31.12
Es müssen m. E. die Zeilen 69 und 71 ausgefüllt werden, wenn ihr die Kosten für den Babysitter getragen habt
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AW: Zusammenveranlagung bei Stiefkindern
um einmal auf Nummer sicher zu gehen
ich habe folgendes eingetragen bei der Anlage Kind
Seite 1
Ident Nummer
Name
Geburtsdatum
Anspruch auf Kindergeld (1140€)
Familienkassen
Zeile 8 Wohnort im Inland 01.01-31.12
Zeile 10 Ehemann Stiefkind
Zeile 10 Ehefrau Leibliches Kind
Zeile 11 Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse Exmann
Kreuz bei Leibliches Kind
Dauer des Kindschaftsverhältnisses 01.01.-31.12
Seite 2 nichts
Seite 3 Kinderbetreuungskosten (Babysitter)
Zeile 70 es bestand ein gemeinsamer Haushalt der Elternteile 01.01.-31.12
das Kind gehörte zu unserem Haushalt 01.01.-31.12
das war es.. ist davon was falsch oder hab ich was vergessen?!
Sonst lösche ich die gleich echt und gebe die neu ein
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AW: Zusammenveranlagung bei Stiefkindern
Die Übertragung des Kinderfreibetrages an einen Stiefelternteil ist an gewisse Voraussetzungen geknüpft wie Haushaltszugehörigkeit und Zustimmung des leiblichen Elternteils, bei dem das Kind nicht lebt.
https://forum.elster.de/anwenderforu...l=1#post233691
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AW: Zusammenveranlagung bei Stiefkindern
Hallo DaniSch,
wird denn die Zusammenveranlagung gewünscht ?
Was hast du denn eingetragen bei den Kinderbetreuungskosten ?
Schau dir mal die Seite 3 der Anlage Kind an, oder wollen die beiden zusammenveranlagt werden, dann sind dort irgendwelche falschen Kreuzchen gesetzt.
Tschüß
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AW: Zusammenveranlagung bei Stiefkindern
@ Picard: ja richtig betrifft 2016. Mit der Version muss ich nochmal überprüfen
@holzgoe: so hatte ich es auch eingetragen. die mutter leibliches Kind.. dann die Daten des leiblichen Vaters und auch leibliches Kind und beim Ehemann Stiefkind
Die genaue Fehlermeldung lautet die dann bei mir kommt:
Die Eltern des Kindes werden nicht zusammen veranlagt. Bitte geben Sie daher auch die Höhe der Kinderbetreuungskosten am , die von der Steuerpflichtigenb Person selbst getragen werden, gegebenenfalls mit ,,0,,
oder sollte ich es nochmal löschen und komplett neu eingeben ?!
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AW: Zusammenveranlagung bei Stiefkindern
Hallo DaniSch,
ich habe das im Elsterformular mal nachgestellt -> beim Ehemann Enkelkind/Stiefkind Kreuz bei Ehefrau logischerweise leibliches Kind und bei Kindschaftsverhältnis zu anderen Personen den leiblichen Vater eingetragen und es kommt keinerlei Fehlermeldung, Plausiprüfung läuft durch.
TschüßAngehängte Dateien
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AW: Zusammenveranlagung bei Stiefkindern
Und bei der Frau bzw. Mutter ist der Haken für "leibliches Kind" und Du hast die aktuelle Version 18.7 im Einsatz und es betrifft 2016 ?
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Zusammenveranlagung bei Stiefkindern
Hallo zusammen,
ich habe den Fall.. das zwei geheiratet haben (Steuerklassen 3 u 5) und die Frau ein Kind von einem anderen Mann mitbringt.
Wenn ich jetzt aber bei dem Ehemann ein Kreuzchen bei Stiefkind mache will er nur noch eine Einzelveranlagung machen und
keine Zusammenveranlagung mehr.
wenn ich zusätzlich die Angaben zum leiblichen Vater mache kommt die Mitteilung, dass die Eingaben nicht mehr plausibel sind
Was mache ich falsch?
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