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Welches FA ist bei umzug zuständig für die Lohnsteuererklärung aus den letzten 2 Jahr

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    Welches FA ist bei umzug zuständig für die Lohnsteuererklärung aus den letzten 2 Jahr

    Hallo zusammen!

    Ich habe dieses Jahr meine erste Lohnsteuererklärung gemacht. Hab auch noch keine Steuernummer. Seit Mitte letzten Jahres arbeite ich, davor hab ich studiert und bin auch umgezogen. Was letztes Jahr angeht, hab ich zur Hälfte einem hessischen FA angehört und jetzt einem baden-württembergischen. Ich gehe davon aus, dass die Erklärung 2009 ans baden-württembergische FA geht.
    Aber was ist nun mit dem Erklärungen aus 2007 und 2008? Muss ich die nun ans hessische FA schicken?

    Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe

    LG
    Zuletzt geändert von RKirchner; 05.05.2010, 22:28.

    #2
    AW: Welches FA ist bei umzug zuständig für die Lohnsteuererklärung aus den letzten 2

    Für alle noch nicht eingereichten Steuererklärungen ist das Finanzamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich der Steuerpflichtige seinen derzeitigen Wohnsitz hat.

    Kommentar


      #3
      AW: Welches FA ist bei umzug zuständig für die Lohnsteuererklärung aus den letzten 2

      Guten Morgen!

      Herzlichen Dank! Ich war mir unsicher, ob man dort, wo man im Endeffekt die Steuer bezahlt hat, auch die ERklärung einreichen muss. Aber das ist ja offensichtlich nicht so!

      Einen schönen Tag!

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