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Gesonderte einheitliche Feststellung - Wohnfläche

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    Gesonderte einheitliche Feststellung - Wohnfläche

    Hallo,

    hab da mal ne Frage.
    Habe mit meinem Lebensgefährten eine Doppelgarage mit einer kleinen Wohnung oben drüber, die vermietet ist.
    Die Garage nutzen wir selbst.

    Wie ist das jetzt mit der Wohnfläche?
    Zählt da die Garage mit rein?
    Muss ich die Schuldzinsen und die Versicherung anteilig auf die Garage mit rechnen oder kann ich die 100% auf die Wohnung nehmen?

    Danke für die Antwort.

    PE

    #2
    AW: Gesonderte einheitliche Feststellung - Wohnfläche

    Da Garagen nicht bewohnbar sind, rechnen sie auch nicht zur Wohnfläche.

    Da Garagen aber trotzdem etwas wert sind bzw. etwas kosten, müsst ihr steuerlich relevante Aufwendungen für das Objekt, wie etwa Schuldzinsen und Versicherungen natürlich aufteilen.

    Die Aufteilung muss sachgerecht nach objektiven Maßstäben erfolgen! Wie man das in eurem Fall konkret machen kann, kann euch hier im Forum niemand sagen.

    Das würde auch in Richtung Steuerberatung gehen, was nicht gestattet ist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Gesonderte einheitliche Feststellung - Wohnfläche

      Hallo PatEnd,

      und eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung, kannst du natürlich nicht im Elsterformular machen, da wird dies nicht angeboten, aber hier ->https://www.elster.de/eportal/start

      Tschüß

      Kommentar

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