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EÜR Photovoltaikanlage

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    EÜR Photovoltaikanlage

    Ich habe mal eine Frage: Ich habe bisher meine EÜR und die Ust. Erklärung immer nach der Jahresabrechnung des Netzbetreibers, die mir meistens Anfang Februar zugeht, gemacht. Jetzt meint jemand, das sei nicht zulässig, weil das ja schon das Folgejahr sei. Kennt sich da jemand aus? Früher hatte ich nen Steuerberater, der hat das auch so gemacht. Ich bin nun ganz verunsichert.

    #2
    AW: EÜR Photovoltaikanlage

    Immer wenn das Geld floss. Also Geld kam im Februar 2016, also Steuerjahr 2016. Wann der Strom geliefert wurde spielt keine Rolle. Zufluss-u. Abflussprinzip nennt sich das.

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      #3
      AW: EÜR Photovoltaikanlage

      Das Geld fließt ja jeden Monat! Nur die Jahresendabrechnung ergeht im Februar des Folgejahres, bezieht sich aber immer auf Vorjahr. Meistens ist auch kein großer Unterschied zw. Vorauszahlung und Endabrechnung. Deshalb ja meine Frage. Was passiert eigentlich, wenn ich es weiter so mache?

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        #4
        AW: EÜR Photovoltaikanlage

        Die Frage hat mit Elster nichts zu tun!

        Laie123 hat vollkommen Recht, was die EÜR betrifft.

        Zitat von steini3877 Beitrag anzeigen
        Was passiert eigentlich, wenn ich es weiter so mache?
        In die EÜR 2017 gehören jedenfalls alle Einnahmen aus 2017, auch wenn sie vielleicht teilweise fälschlicherweise in 2016 schon enthalten waren.

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