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Vorsorgeaufwand 2016 Zeile 18

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    Vorsorgeaufwand 2016 Zeile 18

    Guten Tag,
    ich bin selbständiger Künstler, in der KSK und weiß nicht, was ich in der Anlage Vorsorgeaufwand 2016 in die Zeile 18 eintragen soll. Ich habe Anspruch auf Krankengeld, aber welcher Anteil meiner Versicherungsbeiträge begründet den Anspruch darauf, bzw. warum ist das nicht einfach was zum Ankreuzen (Anrecht auf Krankengeld ja/nein)? Wie finde ich das raus? Ich habe mich schon wundgegoogelt und finde nichts.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Josef K.

    #2
    AW: Vorsorgeaufwand 2016 Zeile 18

    Zitat von Josef K. Beitrag anzeigen
    Ich habe Anspruch auf Krankengeld,...
    Dann entspricht die Zeile 18 genau dem Betrag in Zeile 17.
    mfg. - Kent

    Kommentar


      #3
      AW: Vorsorgeaufwand 2016 Zeile 18

      In der Vergangenheit scheint es Probleme mit den Zuschüssen der KSK gegeben zu haben, wobei ich nicht weiß, ob das Problem zwischenzeitlich gelöst wurde.

      https://www.stb-web.de/news/article.php/id/7402
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Vorsorgeaufwand 2016 Zeile 18

        Hallo Kent,
        danke für die Antwort. Weißt Du auch, wann in die Zeile 18 Teilbeträge eingetragen werden? Wenn es nur den vollen Betrag oder Null als Eingabemöglichkeit gibt, würde ein solches Eingabefeld keinen Sinn ergeben. Außerdem macht mich der Begriff "Anteile" skeptisch.

        Grüße

        - - - Aktualisiert - - -

        Hallo Charlie 24,
        zu diesem Thema habe ich mich auch schon wundrecherchiert. Und bin aber in einem anderen Forum endlich verlässlich fündig geworden:

        BMF-Schreiben vom 30.1.2008, BStBl. 2008 I S. 390 Tz. 3:

        Bei selbständigen Künstlern und Publizisten, die nach Maßgabe des Künstlersozialversicherungsgesetzes versicherungspflichtig sind, ist als Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung der von diesen entrichtete Beitrag an die Künstlersozialkasse zu berücksichtigen.Die Künstlersozialkasse fungiert als Einzugsstelle und nicht als Träger der gesetzlichen Rentenversicherung. Der Beitrag des Versicherungspflichtigen stellt den hälftigen Gesamtbeitrag dar. Der andere Teil wird in der Regel von der Künstlersozialkasse aufgebracht und setzt sich aus der Künstlersozialabgabe und einem Zuschuss des Bundes zusammen.*Der von der Künstlersozialkasse gezahlte Beitragsanteil ist bei der Ermittlung der nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG zu berücksichtigenden Aufwendungen nicht anzusetzen.

        Analog auch das BMF-Schreiben vom 13.09.2010 (Dok-ID 2010/0628045).

        Ich werde das hier auch nochmal gesondert posten. Ist ja ein Problem, über das viele stolpern und dessen Lösung weitgehend unbekannt ist. Ich schreib´ das vielleicht auch direkt an die KSK. Wäre ja sinnvoll, wenn das auf Ihrer Homepage als Hinweis zu finden wäre.

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          #5
          AW: Vorsorgeaufwand 2016 Zeile 18

          Und zum Thema Krankengeld steht im BMF Schreiben vom 19. August 2013 (DOK 2013/0760735), neben Randziffer 77 folgendes:

          Nicht der Basisabsicherung zuzurechnen ist hingegen der Beitragsanteil, der der Finanzierung
          des Krankengeldes dient. Dieser Anteil wird mit einem pauschalen Abschlag i. H. v. 4 %
          bemessen und von der Finanzverwaltung von den übermittelten Beträgen abgezogen. Der
          Abschlag ist allerdings nur dann vorzunehmen, wenn sich für den Steuerpflichtigen im
          Krankheitsfall ein Anspruch auf Krankengeldzahlung oder ein Anspruch auf eine Leistung
          ergeben kann, die anstelle von Krankengeld gewährt wird.


          Heißt das in Zeile 18 trägt man 4% des vollen Beitrages ein? Wozu überhaupt, wenn das ein Pauschalbetrag ist?

          Neben Randziffer 81 steht nämlich:

          Kann sich aus den geleisteten Beiträgen bei Selbständigen ein Anspruch auf Krankengeld
          oder ein Anspruch auf eine Leistung ergeben, die anstelle von Krankengeld gewährt wird, ist
          der Beitrag von der Finanzverwaltung um 4 % zu mindern.


          Oder, ist das so zu interpretieren, wie Kent sagte: Vollen Betrag eintragen, Finanzbehörde zieht davon 4% ab? Dann frage ich mich eben wieder, wozu da von Anteilen die Rede ist, und wozu man da überhaupt Zahlen einträgt.

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            #6
            AW: Vorsorgeaufwand 2016 Zeile 18

            Zitat von Josef K. Beitrag anzeigen
            Hallo Kent,
            danke für die Antwort. Weißt Du auch, wann in die Zeile 18 Teilbeträge eingetragen werden? Wenn es nur den vollen Betrag oder Null als Eingabemöglichkeit gibt, würde ein solches Eingabefeld keinen Sinn ergeben.
            Da steuerlich immer Jahresbeiträge erfasst werden, ist z.B. folgende Konstellation denkbar:
            Einige Monate freiwillig in der GKV versichert als Selbständiger oder AN-Selbstzahler mit KG-Anspruch, den Rest des Jahres dann Rentner ohne KG-Anspruch.

            Die Zeile 17 ist im Regelfall eher für Personen ohne KG-Anspruch, daher in Zeile 18 explizit die Frage, falls doch KG-Anspruch besteht.
            Genau umgekehrt ist es bei Arbeitnhmern mit den Zeilen 12/13. Erst wenn kein KG-Anspruch besteht, ist Zeile 13 auszufüllen.

            Die 4%-Verrechnung übernimmt dann das FA,
            siehe Steuerberechnung:
            ab Kürzungsbetrag nach
            § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a S. 4 EStG
            mfg. - Kent

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