Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Abfindung und Fünftelregelung in der Lohnsteuerbescheinigung.
Kann mir da jemand eine vernünftige Antwort dazu geben?
Meine Daten in der von dem Arbeitgeber ausgefüllten Lohnsteuerbescheinigung:
Lohnsteuerbescheinigung 2016 (Anlage N)
steuerklasse 5
Zeile 1. Bescheinigungszeitraum ...:...................01.01. bis 31.06 (zuvor war ich in Elternzeit ,habe also keine Einkünfte gehabt).
Zeile 3. Bruttoarbeitslohn ...:......................................... 33.061 (nur Abfindung )
Zeile 4. Einbehaltene Lohnsteuer:.................................... 8.044
Zeile 5. Einbehaltene Solidaritätszuschlag von 3.:................ 442
Zeile 6. Einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitsnehmers:..... 723
alle restlichen Zeilen sind leer
Nun die Fragen:
Wo (im ElsterFormular-Anlage N) trage ich die Abfindung ein, damit die Fünftelregelung gilt?
Muss die Abfindungssumme extra eingetragen werden? Wenn ja, in/unter welcher Zeile dann?
Bitte um Rückmeldung!
Vielen Dank!
Bob
ich habe eine Frage bezüglich der Abfindung und Fünftelregelung in der Lohnsteuerbescheinigung.
Kann mir da jemand eine vernünftige Antwort dazu geben?
Meine Daten in der von dem Arbeitgeber ausgefüllten Lohnsteuerbescheinigung:
Lohnsteuerbescheinigung 2016 (Anlage N)
steuerklasse 5
Zeile 1. Bescheinigungszeitraum ...:...................01.01. bis 31.06 (zuvor war ich in Elternzeit ,habe also keine Einkünfte gehabt).
Zeile 3. Bruttoarbeitslohn ...:......................................... 33.061 (nur Abfindung )
Zeile 4. Einbehaltene Lohnsteuer:.................................... 8.044
Zeile 5. Einbehaltene Solidaritätszuschlag von 3.:................ 442
Zeile 6. Einbehaltene Kirchensteuer des Arbeitsnehmers:..... 723
alle restlichen Zeilen sind leer
Nun die Fragen:
Wo (im ElsterFormular-Anlage N) trage ich die Abfindung ein, damit die Fünftelregelung gilt?
Muss die Abfindungssumme extra eingetragen werden? Wenn ja, in/unter welcher Zeile dann?
Bitte um Rückmeldung!
Vielen Dank!
Bob
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