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Steuerbescheid nach Wegzug

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    Steuerbescheid nach Wegzug

    Guten Abend,

    ich bin freiberuflicher Übersetzer und habe bis April in Deutschland gelebt und von zu Hause aus gearbeitet. Danach bin ich nach England gezogen und bin da auch als Freiberufler gemeldet.
    Bin ich in Deutschland durch die ersten vier Monate beschränkt steuerpflichtig?
    Oder muss ich einen Beleg für die Steuerabgaben in England an das deutsche Finanzamt schicken? Durch die DAB-Regelung sollte ich ja nur in einem Land besteuert werden, aber ich bin mir nicht sicher, wie ich das angeben soll. Das englische Steuersystem ist dahingehen etwas anders.

    Über Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    Mit einem Gruß,
    Erich

    #2
    AW: Steuerbescheid nach Wegzug

    Schau dir mal die Zeilen 93 ff des Hauptvordrucks und die Anleitung dazu an:

    Diese Zeilen betreffen die Fälle, in denen eine steuerpflichtige Person infolge Wegzugs ins Ausland oder Zuzugs vom Ausland nur während eines Teils des Kalenderjahres der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt.

    In diesem Fall geben Sie bitte für das ganze Kalenderjahr nur eine Einkommensteuererklärung zur unbeschränkten Steuerpflicht ab; dabei sind auch die während der beschränkten Steuerpflicht erzielten inländischen Einkünfte
    in den entsprechenden Anlagen anzugeben.

    Die nicht der deutschen Einkommensteuer unterliegenden ausländischen Einkünfte, die in Zeile 95 anzugeben sind, werden lediglich bei der Berechnung des Steuersatzes berücksichtigt,
    der auf Ihre steuerpflichtigen Einkünfte angewandt wird (Progressionsvorbehalt).

    Bei der Ermittlung deiner englischen Einkünfte (deines Gewinns) musst du natürlich deutsches Steuerrecht anwenden, also die Betriebsausgaben abziehen, die nach deutschem Recht abziehbar sind,
    auch wenn das englische Steuersystem das vielleicht anders regelt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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