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Anlage V - Modernisierung

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    Anlage V - Modernisierung

    Hallo,

    ich habe hier ca. 30 kleine Baumarkt Quittungen (alles Materialkosten), paar große Rechnungen. Alles zusammen sind es ca. 2000 €. Keine der einzelnen Positionen ist grösser als 300 €.
    Wurde vor der Vermietung modernisiert.

    Wo muss ich diese Kosten eintragen?
    Einzeln eintragen oder muss ich hier eine Liste zusammenbauen nach dem Schema .. Quitting 1 = 50€, Quitting 2 = 100€ oder muss ich den Inhalt der Quittungen auflisten? Bin da verwirrt

    Danke für die Hilfe

    Gruß

    #2
    AW: Anlage V - Modernisierung

    Zitat von Sultix Beitrag anzeigen
    Hallo,

    ich habe hier ca. 30 kleine Baumarkt Quittungen (alles Materialkosten), paar große Rechnungen. Alles zusammen sind es ca. 2000 €. Keine der einzelnen Positionen ist grösser als 300 €.
    Wurde vor der Vermietung modernisiert.

    Wo muss ich diese Kosten eintragen?
    Einzeln eintragen oder muss ich hier eine Liste zusammenbauen nach dem Schema .. Quitting 1 = 50€, Quitting 2 = 100€ oder muss ich den Inhalt der Quittungen auflisten? Bin da verwirrt

    Danke für die Hilfe

    Gruß
    Hallo,

    das kannst du machen wie Dachdecker - nach Lust und Laune-

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Anlage V - Modernisierung

      Einzeln eintragen geht bei ElsterFormular in den Zeilen 39 bzw. 40 der Anlage V sowieso nicht, da sich diese Zeilen dort nicht duplizieren lassen.

      Ich trage die Belege für solche Erhaltungsaufwendungen immer in eine Excel-Liste ein und schicke diese Liste dann als Beleg an das Finanzamt.
      Datum, Empfänger und Verwendungszweck schreibe ich da schon immer rein (Muster siehe Anhang!)

      Die Rechnungen bzw. Kassenbelege dazu wollte unser Finanzamt bisher noch nie sehen, auch dann nicht, wenn es um größeren Erhaltungsaufwand ging.
      Angehängte Dateien
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Anlage V - Modernisierung

        Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
        Hallo,

        das kannst du machen wie Dachdecker - nach Lust und Laune-

        Gruß FIGUL
        Naja, in der Eingabehilfe von ElsterFormular liest sich das etwas anders:

        Fügen Sie bitte über die von Ihnen geltend gemachten Erhaltungsaufwendungen eine Einzelaufstellung bei, in der neben dem gezahlten Rechnungsbetrag auch das Rechnungsdatum, der Gegenstand der Leistung
        sowie das ausführende Unternehmen angegeben sind.


        Und genauso mache ich das seit Jahren! Wie das mein Dachdecker macht, keine Ahnung?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          AW: Anlage V - Modernisierung

          Danke, es handelt sich hier aber um die Wohnungsmodernisierung. in meinem fall wäre das so..
          den verwendungszweck gebe ich nur einen an beispiel wohnungsrenovierung oder muss man hier in die details gehen z.B. wände streichen (dazugehörige Quittung)?
          selbst wenn ich alles mit dem denselben verwendungszweck angebe kann ich alles doch sofort absetzen da diese in der gesamtsumme 15% der Anschaffungskosten nicht übersteigen?

          Ich weiss auch nicht wie der dachdecker macht.

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            #6
            AW: Anlage V - Modernisierung

            Wenn ich Farbe für den Innenanstrich gekauft habe, gebe ich bei Verwendungszweck eben dann Wandfarbe an. Renovierung oder Modernisierung ist schon sehr allgemein!

            Es wird eine Einzelaufstellung gewünscht, das ist doch kein Problem.

            ... kann ich alles doch sofort absetzen da diese in der gesamtsumme 15% der Anschaffungskosten nicht übersteigen?
            Das steht doch alles ausführlich in der Eingabehilfe!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              AW: Anlage V - Modernisierung

              Hallo,

              Zitat Charlie24: Wenn ich Farbe für den Innenanstrich gekauft habe, gebe ich bei Verwendungszweck eben dann Wandfarbe an.
              Darauf wäre ich jetzt nicht gekommen.
              Ich hätte geschrieben Bad gefliest bis Brusthöhe. Rest mit gekaufter Wandfarbe Gekauft am.... bei... gestrichen

              Macht ihr euch nicht zum Affen?

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                AW: Anlage V - Modernisierung

                Ich hätte geschrieben Bad gefliest bis Brusthöhe. Rest mit gekaufter Wandfarbe Gekauft am.... bei... gestrichen
                Wirklich? Abgesehen davon, dass sich mein Finanzamt mit dem Verwendungszweck der konkreten Ausgabe zufrieden gibt, fliese ich selbst sicher kein Bad bis zur Brusthöhe.

                Bei mir stand da dann: 18.12.2014 Fliesen Meier GmbH 269,64 € Überweisung 33 m² Wandfliesen Bad Villeroy und Boch 20x25
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  AW: Anlage V - Modernisierung

                  Wie es der Dachdecker macht, weiß ich auch nicht, muss ich mal den Tom fragen (der ist einer).

                  Scherz beiseite
                  Je ordentlicher das gemacht wird, desto weniger Nachfragen kommen.
                  Erfahrungsgemäß (das heißt meiner Erfahrung nach) hat das FA bzw der zuständige Sachbearbeiter bzw Sachbearbeiter wesentlich weniger nachgefragt.
                  Bei der Anlage N sollte ich tw jede Ausgabe, auch wenn es nur ein paar Euro waren, belegen.
                  Bei der Anlage V wurde sehr selten nachgefragt.
                  Mit dem Vorschlag von Charlie24 ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite, außerdem macht man die Aufstellung sowieso für sich selbst.

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                    #10
                    AW: Anlage V - Modernisierung

                    Je ordentlicher das gemacht wird, desto weniger Nachfragen kommen.
                    Das deckt sich auch mit meinen Erfahrungen! Irgendwo aufaddieren muss ich die Aufwendungen ohnehin, um dann die Summe eintragen zu können.

                    Bei Mein ELSTER sind bei den Zeilen 39/40 sogar Einzeleinträge vorgesehen. Das verursacht aber mindestens den gleichen Aufwand wie eine Excel-Liste,

                    die außerdem den Vorteil hat, dass ich sie bereits während einer laufenden Renovierungsmaßnahme erstellen kann und so immer genau weiß,

                    wie viel Geld bisher ausgegeben wurde. Bei VV geht es schließlich auch ein wenig um die Rendite.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      AW: Anlage V - Modernisierung

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Das deckt sich auch mit meinen Erfahrungen! Irgendwo aufaddieren muss ich die Aufwendungen ohnehin, um dann die Summe eintragen zu können.

                      Bei Mein ELSTER sind bei den Zeilen 39/40 sogar Einzeleinträge vorgesehen. Das verursacht aber mindestens den gleichen Aufwand wie eine Excel-Liste,

                      die außerdem den Vorteil hat, dass ich sie bereits während einer laufenden Renovierungsmaßnahme erstellen kann und so immer genau weiß,

                      wie viel Geld bisher ausgegeben wurde. Bei VV geht es schließlich auch ein wenig um die Rendite.
                      Hallo,
                      ich möchte mich für meinen Beitrag entschuldigen.
                      Meine Intention war, herauszustellen, dass die Frage des TE sich auf Selbstverständlichkeiten bei der Erstellung der Steuererklärung
                      bezieht.

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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