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Anlage R: Berufsunfähigkeitsrente

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    Anlage R: Berufsunfähigkeitsrente

    Hallo,

    ich habe folgendes Problem:

    In 2009 bezog ich bis Ende Februar Berufsunfähigkeitsrente. Dies weise ich in Anlage R, Zeile 4 aus und gebe den Jahresbruttobetrag in Zeile 5 an. In Zeile 7 trage ich das Datum ein, seit dem ich die BU bezogen habe und in Zeile 9 den 28.02.2009 (mit Ablauf des Monats wurde die Rente eingestellt).
    Die Plausibilitätsprüfung weist nun permanent auf einen Fehler hin: lasse ich die Zeile 8 frei, fehlt ein Eintrag. Trage ich dort das gleiche Datum wie in Zeile 7 ein, werde ich darauf hingewiesen, dass das Ende der vorhergehenden Rente vor dem Beginn der laufenden Rente liegen muss. Lasse ich den Rentenbeginn in Zeile 7 leer, dann erhalte ich den Fehler, dass ein Eintrag fehlt und Betrag (Z 5) und Beginn der Rente gemeinsam eingegeben werden müssen.

    Wie komme ich aus dem Schlamassel? Wie gesagt, ich beziehe aktuell keine Altersrente und habe für einige Jahre bis Ende 02/09 Berunfsunfähigkeitsrente bezogen. Wie trage ich diesen Sachverhalt korrekt ein?

    Es wäre sehr nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte und würde. Besten Dank und viele Grüße!

    #2
    AW: Anlage R: Berufsunfähigkeitsrente

    Offensichtlich wird in Zeile 9 nicht nach dem Ende der Rente gefragt, deren Beginn in Zeile 7 steht, sondern das Enddatum einer anderen Rente, die dieser voran ging.

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      #3
      AW: Anlage R: Berufsunfähigkeitsrente

      Zitat von neysee Beitrag anzeigen
      Offensichtlich wird in Zeile 9 nicht nach dem Ende der Rente gefragt, deren Beginn in Zeile 7 steht, sondern das Enddatum einer anderen Rente, die dieser voran ging.
      Ja, ganz genau! Die Prüfung weist ja auch darauf hin, dass das Ende der vorhergehenden Rente vor dem Beginn der laufenden liegen muss.

      So weit ist das ja auch logisch. Aber: Wie trage ich meine BU dann ein, bzw. weise darauf hin, dass sie zum 28.02.09 eingestellt wurde???

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        #4
        AW: Anlage R: Berufsunfähigkeitsrente

        wenn danach nicht gefragt ist, gar nicht. es spielt fuer die steuer keine wirkliche rolle, wie lange im jahr sie die rente bezogen haben, der betrag ist das entscheidende und ja auch entsprechend angegeben.

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          #5
          AW: Anlage R: Berufsunfähigkeitsrente

          Eben so ist es. Der Beginn der Rente ist dafür relevant, wie hoch der steuerfreie Anteil der Rente ist. Ob und wann sie geendet hat, ist für die Steuer schnurz.

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            #6
            AW: Anlage R: Berufsunfähigkeitsrente

            Vielen Dank!

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