Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes

    Hallo zusammen,

    seit 2016 bin ich Immobilienbesitzer und habe jetzt die Erklärung zur Feststellung des Einheitswerts zugeschickt bekommen. Da habe ich mal ein paar Fragen zu....

    In Zeile 20 bis 25 werden Anlagen aufgeführt. Bauzeichnungen, Lageplan, umbauter Raum etc. Ich habe eine bestehende Immobilie gekauft und diese aufwändig renoviert. Ich habe zwar Bauzeichnungen von 1956, aber sowas muß ich doch nicht beifügen, oder??

    Dann soll ja auf der Anlage Ertragswert in den Zeilen 31 ff die abgeschlossenen Wohnungen/Wohnräume aufgeführt werden. Mein Grundstück ist recht groß und erstreckt sich über mehrere Flurstücke. Zwei Flurstücke werden im Grundbuch unter einer anderen postalischen Adresse geführt. Geht halt über Eck. Deshalb habe ich dafür ein eigenes Formular erhalten. Auf diesen zwei Flurstücken, insgesamt 213 qm, ist aber nur ein Raum und der Rest der abgeschlossenen Wohnung (35 qm, der Rest ist Garten) liegt auf anderen Flurstücken/andere Adresse. Was gebe ich denn da an???

    Schon jetzt vielen vielen Dank für die Unterstützung.

    #2
    AW: Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes

    Das mit der Unterstützung dürfte schwierig werden, denn die Erklärung, um die es hier geht, ist nun mal kein Thema der elektronischen Steuererklärung.

    Mit ElsterFormular besteht deshalb natürlich auch kein Zusammenhang.

    Meine Erfahrung: Füll die Formulare aus, so gut es geht und füge Kopien der Pläne bei, die du hast.

    Mich wundert ohnehin, dass bei einer Bestandsimmobilie überhaupt eine Erklärung abgegeben werden muss oder hast du vielleicht bei der Renovierung auch erweitert?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes

      Na, auch wenn es kein direktes Thema für die elektronische Steuererklärung ist, kennt sich vielleicht doch jemand mit dem Thema aus???

      Ich habe nur renoviert, aber nicht erweitert. Aber ich vermute, weil ich eine neue Heizung eingebaut und Strom- und Wasserleitungen erneuert habe, soll ich die Erklärung abgeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes

        Zitat von proper Beitrag anzeigen
        Na, auch wenn es kein direktes Thema für die elektronische Steuererklärung ist, kennt sich vielleicht doch jemand mit dem Thema aus???
        Dann kannst Du ja auch in einem Forum zum Briefmarkensammeln fragen

        Kommentar


          #5
          AW: Erklärung zur Feststellung des Einheitswertes

          Aber ich vermute, weil ich eine neue Heizung eingebaut und Strom- und Wasserleitungen erneuert habe, soll ich die Erklärung abgeben.
          Ja, das kann so sein!

          Hier findest du am PC ausfüllbare Formulare:

          http://www.finanzamt.bayern.de/Infor...eitsbewertung/

          Die lassen sich entgegen der Überschrift nach dem Ausfüllen auch abspeichern.

          Welche Anlagen du ausfüllen musst, hängt von der Art des Objekts ab. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern genügt in der Regel die EW 4/03,
          bei Objekten mit 3 oder mehr Wohnungen müssen Angaben zum Ertragswert gemacht werden.

          Wenn sich nur um ein Wohngebäude handelt, das sich über mehrere Flurstücke erstreckt, reicht m. E. eine Erklärung aus. Man kann ja mehrere Flurstücknummern eintragen.
          Nur wenn die einzelnen Grundstücke eine selbständige wirtschaftliche Einheit im Sinne des Bewertungsgesetzes bilden, sind jeweils gesonderte Erklärungen abzugeben.

          Ansonsten gibt es zu den Formularen Anleitungen, die man vor dem Ausfüllen lesen sollte.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          Lädt...
          X