Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Bescheinigung über zu viel versteuerte Bezüge zur Vorlage bemim Wohnsitzfinanzamt

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Bescheinigung über zu viel versteuerte Bezüge zur Vorlage bemim Wohnsitzfinanzamt

    Hallo liebe Community,

    ich hoffe ich finde hier einen Rat. Ich wurde im Dezember 2015 (Beschäftigungsende) durch meine Arbeitgeber überzahlt und musste 2016 das Gehalt Brutto an meinen Arbeitgeber zurückzahlen. Jetzt bin ich an der Steuer für 2015 und 2016 dran und komme derzeit nicht weiter. Für das Jahr 2015 habe ich die Überzahlung mit in die Erklärung übernommen. Aber wie mache ich es jetzt in 2016. Ich finde leider kein Feld, in dem ich den Verlust, der mir durch die Rückzahlung entstanden ist. Wo müsste ich dies eintragen? Kann mir hier jemand behilflich sein?

    Vielen Dank!

    #2
    AW: Bescheinigung über zu viel versteuerte Bezüge zur Vorlage bemim Wohnsitzfinanzamt

    ... und musste 2016 das Gehalt Brutto an meinen Arbeitgeber zurückzahlen.
    Das sollte doch in die Lohnsteuerbescheinigung für 2016 eingegangen sein, wenn es 2015 dort nicht mehr berücksichtigt werden konnte.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Bescheinigung über zu viel versteuerte Bezüge zur Vorlage bemim Wohnsitzfinanzamt

      Vielen Dank für Ihre Antwort.

      Ich hatte den Beitrag wohl wärend Ihrer Antwort geändert.

      Ich habe bei dem Arbeitgeber bis November 2015 gearbeitet und habe zum 01. Dezember 2015 woanders angefangen. Jedoch wurde ich für Dezember 2015 noch bezahlt.

      Kommentar


        #4
        AW: Bescheinigung über zu viel versteuerte Bezüge zur Vorlage bemim Wohnsitzfinanzamt

        Charlie's Aussage ist aber dennoch korrekt: Du hast eine Lohnsteuerbescheinigung des bewussten Arbeitgebers für 2015 mit den in 2015 zu hoch ausgezahlten Werten, die auch so in 2015 zu berücksichtigen sind. Und du müsstest von ihm eine Lohnsteuerbescheinigung für 2016 haben, in der die rückgängig gemachten Beträge mit Minuszeichen drinnen stehen. Und diese Lohnsteuerbescheinigung 2016 tippst du in die Einkommensteuererklärung 2016 ein. In 2015 kommen natürlich AUCH noch die Lohnsteuerbescheinigungen des neuen Arbeitgebers rein.

        Wenn der alte Arbeitgeber Dir die Lohnsteuerbescheinigung nicht rausrückt, tritt ihm auf die Füße, Du hast einen Anspruch drauf.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          AW: Bescheinigung über zu viel versteuerte Bezüge zur Vorlage bemim Wohnsitzfinanzamt

          Vielen Dank auch für Ihre Antwort.

          Ich habe von meine Arbeitgeber lediglich eine "Bezügemitteilung" für den Januar 2016 erhalten. Dieser sollte mir doch dann auch ausreichen um die Steuer schonmal zu machen. Anfordern werde ich die Lohnsteuerbescheinigung von dem alten Arbeitgeber dann natürlich trotzdem noch. Also kann ich doch einfach die Werte mit einem Minus davor eintragen?

          Vielen Dank dann schonmal.

          Kommentar


            #6
            AW: Bescheinigung über zu viel versteuerte Bezüge zur Vorlage bemim Wohnsitzfinanzamt

            Wirst Du schon können, wenn Du da wirklich Alles genau zuordnen kannst inklusive Sozialversicherungsbeiträge etc. etc. etc. Das Einfachste wird halt sein Dir die Lohnsteuerbescheinigung geben zu lassen, dann brauchst Du nicht zu knobeln. Wenn Du glaubst, dass der Alt-Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungsdaten pflichtgemäß an das Finanzamt übermittelt und Dir "nur" nicht den Ausdruck davon zugesandt hat, kannst Du natürlich auch mit dem Belegabruf arbeiten und damit auf diese übermittelten Daten zugreifen.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

            Kommentar

            Lädt...
            X