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Datenübernahme nach Hochzeit

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    Datenübernahme nach Hochzeit

    Besteht die Möglichkeit der Datenübernahme aus dem Vorjahr für 2 Einzelpersonen zu einer gemeinsamen Stuererklärung (nach Hochzeit ) ?

    Falls ja wie ?

    #2
    AW: Datenübernahme nach Hochzeit

    Meiner Meinung nach geht das nicht, auch wenn ich selbst es praktisch noch nie ausprobiert habe.

    Bei Einzelpersonen stehen alle Einträge immer in den Zeilen bzw. Spalten für die steuerpflichtige Person, d. h. die Daten der ersten Person würden mit den Daten der zweiten Person überschrieben.

    Deshalb können nur die Daten des Ehemanns aus dem Vorjahr übernommen werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Datenübernahme nach Hochzeit

      Hallo,

      nein, das funktioniert nicht.
      Du kannst aber den Ehemann übernehmen und dann da die Ehefrau dazulegen .

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

      Kommentar


        #4
        AW: Datenübernahme nach Hochzeit

        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
        Hallo,

        nein, das funktioniert nicht.
        Du kannst aber den Ehemann übernehmen und dann da die Ehefrau dazulegen .

        Stefan
        Wo bleibt denn hier die Gleichberechtigung.
        Sofort ändern.
        Die Möglichkeit die Ehemännin an den Anfang zu stellen muss geboten werden.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          AW: Datenübernahme nach Hochzeit

          Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen
          Wo bleibt denn hier die Gleichberechtigung.
          Sofort ändern.
          Die Möglichkeit die Ehemännin an den Anfang zu stellen muss geboten werden.

          Gruß FIGUL
          Wenn es so einfach wäre, wie sich das manche PolitikerInnen vorstellen, wäre es längst gemacht!

          http://www.tagesspiegel.de/wirtschaf.../19738964.html
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Datenübernahme nach Hochzeit

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Wenn es so einfach wäre, wie sich das manche PolitikerInnen vorstellen, wäre es längst gemacht!

            http://www.tagesspiegel.de/wirtschaf.../19738964.html
            Hallo,

            @Charlie24

            Danke, den Artikel kannte ich nicht.
            Gender,Gender über Alles

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              AW: Datenübernahme nach Hochzeit

              FG Brandenburg 3 K 1147/06 B
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                AW: Datenübernahme nach Hochzeit

                Lustiges Urteil :-)

                Schon erstaunlich wogegen heutzutage so alles geklagt wird.

                Wundert mich schon, dass es bei den gleichgeschlechtlichen Paaren noch keine entsprechenden Klagen gab (zumindest sind mir keine bekannt). Da wird nach dem Anfangsbuchstaben des Vornamens sortiert bzw. bei gleichen Anfangsbuchstaben nach dem Alter (Älteste/r zuerst).
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
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