Hallo,
ich fange schonmal langsam an die Sachen für die Einkommenssteuerkerlärung 2017 zusammen zu suchen. Eine Frage ergibt sich mir zu den absetzbaren Kinderbetreuungskosten.
In der Regel erreichen uns nachträgliche Festsetzungen von KiTa-Beiträgen eines Jahres immer erst im September des Folgejahres.
Aufgrund aktueller Situation erwarten wir nächstes Jahr für 2017 einen deutlich meßbaren Nachzahlungsbetrag (~2.000 EUR) den wir auch irgendwie steuerlich berücksichtigt wissen wollen.
Zur Feststellung des Einkommens sowie Werbungskosten für die Festsetzung der KiTa-Beiträge sind wir angehalten dem FA den für 2017 gültigen Lohnsteuerbescheid vorzulegen. Somit wird schonmal erwartet das wirt VOR der Neufestsetzung die Steuererklärung abgeben müssen. Wir sind ausserdem verpflichtet beim FA eine Steuererklärung abzugeben, müssen also eh bis Ende Mai (wenn wir keinen Aufschub beantragen) diese einreichen. Bis "nach September warten" kommt also eh nicht in Frage.
Wie kann ich dann die ca. 2000 EUR die ich dann in 2018 für 2017 nachzahlen muss steuerlich geltend machen?
Viele Grüße,
HansM
ich fange schonmal langsam an die Sachen für die Einkommenssteuerkerlärung 2017 zusammen zu suchen. Eine Frage ergibt sich mir zu den absetzbaren Kinderbetreuungskosten.
In der Regel erreichen uns nachträgliche Festsetzungen von KiTa-Beiträgen eines Jahres immer erst im September des Folgejahres.
Aufgrund aktueller Situation erwarten wir nächstes Jahr für 2017 einen deutlich meßbaren Nachzahlungsbetrag (~2.000 EUR) den wir auch irgendwie steuerlich berücksichtigt wissen wollen.
Zur Feststellung des Einkommens sowie Werbungskosten für die Festsetzung der KiTa-Beiträge sind wir angehalten dem FA den für 2017 gültigen Lohnsteuerbescheid vorzulegen. Somit wird schonmal erwartet das wirt VOR der Neufestsetzung die Steuererklärung abgeben müssen. Wir sind ausserdem verpflichtet beim FA eine Steuererklärung abzugeben, müssen also eh bis Ende Mai (wenn wir keinen Aufschub beantragen) diese einreichen. Bis "nach September warten" kommt also eh nicht in Frage.
Wie kann ich dann die ca. 2000 EUR die ich dann in 2018 für 2017 nachzahlen muss steuerlich geltend machen?
Viele Grüße,
HansM
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