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Anlage EÜR Zeile 49 (gezahlte Vorsteuerbeträge)

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    Anlage EÜR Zeile 49 (gezahlte Vorsteuerbeträge)

    Liebes Forum,

    wenn mir jemand mit der nachfolgenden Problematik bzw. Frage helfen könnte, wäre ich sehr dankbar.

    Werden in Zeile 49 der EÜR (gezahlte Vorsteuerbeträge) die Vorsteuerbeträge eingetragen, welche bereits in den monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen erklärt und von der zu zahlenden Umsatzsteuer abgezogen wurden? - somit würden sie ja als unbeschränkte Betriebsausgaben in der EÜR abgezogen, obwohl sie schon von der zu zahlenden Umsatzsteuer in den monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen abgezogen wurden.

    Führt dies dann zu einer Erhöhung der Betriebseinnahmen in der EÜR bzw. wo müßte ich diese dort eintragen? (Zeile 17?)

    Ich habe im Internet gesehen, einige andere haben das gleiche Problem beim Ausfüllen der EÜR.

    Viele Grüße

    #2
    AW: Anlage EÜR Zeile 49 (gezahlte Vorsteuerbeträge)

    Die Umsatzsteuer hat mit der Einkommensteuer bzw. der Gewinnermittlung für die Einkommensteuer herzlich wenig zu tun!

    Schau dir mal die Anlage EÜR genau an! Du erklärst dort ja nicht nur in Zeile 49 die gezahlten Vorsteuerbeträge als Betriebsausgabe, sondern in Zeile 16 auch die vereinnahmte Umsatzsteuer als Betriebseinnahme!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Anlage EÜR Zeile 49 (gezahlte Vorsteuerbeträge)

      Zitat von yah57 Beitrag anzeigen
      ......

      Ich habe im Internet gesehen, einige andere haben das gleiche Problem beim Ausfüllen der EÜR.
      ...
      Hallo yah57,

      deshalb gibt es auch die Empfehlung wer sich selbstständig macht oder Unternehmer wird, vorab wenigstens ein Existengründerseminar oder so etwas in der Richtung zu besuchen, um Umsatzsteuer und Einkommensteuer bzw. die jeweilige Beurteilung in der Umsatzsteuer-Voranmeldung bzw. -Erklärung und Einkommensteuer siehe EÜR auseinanderzuhalten.
      Noch besser ist natürlich der Gang zum Steuerberater, gerade bei der Umsatzsteuer gab es für viele immer wieder ein böses Erwachen.

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        AW: Anlage EÜR Zeile 49 (gezahlte Vorsteuerbeträge)

        Ums nochmal so zu sagen:

        Du musst Deine Einnahmen und Ausgaben erklären.

        Zu den Einnahmen gehören z. B.: vereinnahmte Umsatzsteuern von Deinen Kunden, Umsatzsteuererstattungen vom Finanzamt.

        Zu den Ausgaben gehören u. a.: An Deine Lieferanten bezahlte Umsatzsteuerbeträge, Umsatzsteuerzahlungen an das Finanzamt.

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