Liebes Forum,
wenn mir jemand mit der nachfolgenden Problematik bzw. Frage helfen könnte, wäre ich sehr dankbar.
Werden in Zeile 49 der EÜR (gezahlte Vorsteuerbeträge) die Vorsteuerbeträge eingetragen, welche bereits in den monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen erklärt und von der zu zahlenden Umsatzsteuer abgezogen wurden? - somit würden sie ja als unbeschränkte Betriebsausgaben in der EÜR abgezogen, obwohl sie schon von der zu zahlenden Umsatzsteuer in den monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen abgezogen wurden.
Führt dies dann zu einer Erhöhung der Betriebseinnahmen in der EÜR bzw. wo müßte ich diese dort eintragen? (Zeile 17?)
Ich habe im Internet gesehen, einige andere haben das gleiche Problem beim Ausfüllen der EÜR.
Viele Grüße
wenn mir jemand mit der nachfolgenden Problematik bzw. Frage helfen könnte, wäre ich sehr dankbar.
Werden in Zeile 49 der EÜR (gezahlte Vorsteuerbeträge) die Vorsteuerbeträge eingetragen, welche bereits in den monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen erklärt und von der zu zahlenden Umsatzsteuer abgezogen wurden? - somit würden sie ja als unbeschränkte Betriebsausgaben in der EÜR abgezogen, obwohl sie schon von der zu zahlenden Umsatzsteuer in den monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen abgezogen wurden.
Führt dies dann zu einer Erhöhung der Betriebseinnahmen in der EÜR bzw. wo müßte ich diese dort eintragen? (Zeile 17?)
Ich habe im Internet gesehen, einige andere haben das gleiche Problem beim Ausfüllen der EÜR.
Viele Grüße
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