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Leistungsempfänger gemäß §13b Abs.2 UStG.

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    Leistungsempfänger gemäß §13b Abs.2 UStG.

    Hallo, ich habe von einem anderen Unternehmer, (Baubranche) eine Rechnung erhalten mit dem Hinweis: ......gemäß §13b Abs. 2 UStG., also eine Rechnung ohne MwSt..
    Wo muss ich im Elster-Online dies eintragen in dem Formular - Umsatzsteuervoranmeldung - ?
    Vielen Dank für die Hilfe und schöne Grüße

    #2
    AW: Leistungsempfänger gemäß §13b Abs.2 UStG.

    Schau mal bei Zeile 52, Kennzahlen 84 und 85 und Zeile 59 Kennzahl 67. Da solltest du fündig werden!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Leistungsempfänger gemäß §13b Abs.2 UStG.

      Glaubst du: D

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        #4
        AW: Leistungsempfänger gemäß §13b Abs.2 UStG.

        Zitat von Michael1990 Beitrag anzeigen
        Glaubst du: D
        Sehr aussagekräftiges Posting!

        - - - Aktualisiert - - -

        Habs mir jedenfalls mal angeguckt: die Zeilen befinden sich auf Seite 7. Die Zeilennummern haben sich die letzten Jahre nicht verändert.

        Ich verschieb den Thread mal, ist ja keine Frage zu ElsterFormular (obwohl Charlies Antwort - ohne Angabe der Seitenzahl - bei beiden Anwendungen passt.)

        Kommentar


          #5
          AW: Leistungsempfänger gemäß §13b Abs.2 UStG.

          Das ist schon eine Frage zu dem "Elsterformular".
          Schließlich muss ich ja dort die Umsatzsteuer-Voranmeldung eingeben.

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            #6
            AW: Leistungsempfänger gemäß §13b Abs.2 UStG.

            Zitat von skosi Beitrag anzeigen
            Das ist schon eine Frage zu dem "Elsterformular".
            Schließlich muss ich ja dort die Umsatzsteuer-Voranmeldung eingeben.
            Nachdem du aber oben geschrieben hattest:

            Wo muss ich im Elster-Online dies eintragen in dem Formular - Umsatzsteuervoranmeldung - ?
            wurde dein Beitrag von @L. E. Fant in das Unterforum für Mein ELSTER (ehem. ElsterOnline-Portal) verschoben.

            ElsterFormular und Mein ELSTER sind nun mal unterschiedliche Anwendungen, weshalb auf die korrekte Bezeichnung durchaus Wert gelegt werden muss.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              AW: Leistungsempfänger gemäß §13b Abs.2 UStG.

              Danke für die Info.
              Und was ist nun....?
              Sollte ich die Frage doch nochmal neu stellen, mit der richtigen Bezeichnung.?

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                #8
                AW: Leistungsempfänger gemäß §13b Abs.2 UStG.

                Zitat von skosi Beitrag anzeigen
                Danke für die Info.
                Und was ist nun....?
                Sollte ich die Frage doch nochmal neu stellen, mit der richtigen Bezeichnung.?
                Du kannst hier antworten, wir verschieben Dich dann!
                ElsterFormular ( ) ja, ( ) nein
                Mein Elster ( ) ja, ( ) nein
                Fremdsoftware ( ) ja, ( ) nein

                Bitte zutreffendes ankreuzen oder posten.
                Gruss (S)stiller
                STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
                Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
                ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
                Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
                Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
                Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
                Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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                  #9
                  AW: Leistungsempfänger gemäß §13b Abs.2 UStG.

                  Zitat von skosi Beitrag anzeigen
                  Und was ist nun....?
                  Hallo skosi,

                  die richtige Antwort hast du do auch schon bekommen von Charlie24 ->Schau mal bei Zeile 52, Kennzahlen 84 und 85 und Zeile 59 Kennzahl 67. Da solltest du fündig werden!

                  Aber um etwas Ordnung aufrechtzuerhalten in den passenden Unterforen solltest du dich nochmal zu dem Beitrag von stiller äußern.

                  Tschüß

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                    #10
                    AW: Leistungsempfänger gemäß §13b Abs.2 UStG.

                    Zitat von stiller Beitrag anzeigen
                    Du kannst hier antworten, wir verschieben Dich dann!
                    ElsterFormular (X ) ja, ( ) nein
                    Mein Elster ( ) ja, (X ) nein
                    Fremdsoftware ( ) ja, (X ) nein

                    Bitte zutreffendes ankreuzen oder posten.
                    Hallo, ich bin fündig geworden, vielen Dank an euch allen.
                    Gruß Skosi

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                      #11
                      AW: Leistungsempfänger gemäß §13b Abs.2 UStG.

                      Also dann schlussendlich wieder zurück in das Unterforum für ElsterFormular, wo das Thema ursprünglich auch gestartet wurde!
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Leistungsempfänger gemäß §13b Abs.2 UStG.

                        ......na dann Ende gut alles gut.

                        Tschüß

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