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Fragen zur ESt wegen Steuerklassenwechsels im Jahresverlauf

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    Fragen zur ESt wegen Steuerklassenwechsels im Jahresverlauf

    Hallo!

    Ich habe folgende Situation, ich und meine Frau haben uns in diesem Jahr getrennt und zwar im Mai.

    Zwischen Januar und August hatte ich die Steuerklasse 3.

    Ab September habe ich die Steuerklasse 4.

    Die Steuerklasse habe ich bewusst gewechselt, damit die Nachzahlung nicht so groß ausfällt...

    Falls ich die ESt 2017 mit Einzelveranlagung abgebe.

    Die Wahrscheinlichkeit dass ich die ESt 2017 mit Zusammenveranlagung abgebe ist gering.

    Und hier kommen meine Fragen:

    - Wie kann ich im Elster Formular angeben, dass ich 8 Monate die Steuerklasse 3 und dann den Rest des Jahres die Steuerklasse 4 hatte?
    - Wenn ich die Einzelveranlagung auswähle, wird die Lohnsteuer für das ganze Jahr nach Steuerklasse 4 berechnet?

    #2
    AW: Fragen zur ESt wegen Steuerklassenwechsels im Jahresverlauf

    1. Was Du da eingibst ist egal. Gib am besten die letzte Lohnsteuerklasse ein. (Wird überhaupt danach gefragt?)

    2. Bei der Veranlagung wird die Lohnsteuerklasse nicht angewendet. Sie dient der Ermittlung des Lohnsteuerabzugs während des Jahres.

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      #3
      AW: Fragen zur ESt wegen Steuerklassenwechsels im Jahresverlauf

      Man gibt nur die Steuerklasse an, die man am Jahresende hatte!

      Wenn ihr im Trennungsjahr bereits eine Einzelveranlagung machen wollt, was nicht notwendig wäre, wird die Einkommensteuer unter Anwendung der Grundtabelle berechnet.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Fragen zur ESt wegen Steuerklassenwechsels im Jahresverlauf

        Ich glaube ganz oben muss man immer die Steuerklasse auswählen.

        Wenn ich die letzte Steuerklasse angebe, also die Klasse 4, dann sagt mir Elster: ich muss ganz dick nachzahlen.

        Es ist nur eine Vermutung von mir, dass meine EX die Zusammenveranlagung ablehnt.

        Ich weiß nicht wie könnte man sich in diesem Fall einigen, vielleicht dass ich ihr steuerliche Nachteile ersetze... aber ab welchem Zeitpunkt? Ab Anfang des Jahres? Ab Trennung? Keine Ahnung!

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          #5
          AW: Fragen zur ESt wegen Steuerklassenwechsels im Jahresverlauf

          Ich weiß nicht wie könnte man sich in diesem Fall einigen, vielleicht dass ich ihr steuerliche Nachteile ersetze.
          Genauso läuft das! Sie muss im Übrigen der Zusammenveranlagung zivilrechtlich zustimmen, wenn du ihr die steuerlichen Nachteile ausgleichst.

          Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer, da wird gewöhnlich das Jahr betrachtet. Details sagt dir der Anwalt deines Vertrauens.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            AW: Fragen zur ESt wegen Steuerklassenwechsels im Jahresverlauf

            Hallo,

            >>>Wenn ich die letzte Steuerklasse angebe, also die Klasse 4, dann sagt mir Elster: ich muss ganz dick nachzahlen.

            Wenn du Klasse 3 einträgst musst du genauso dick nachzahlen. Diese Angabe beeinflusst nämlich die Berechnung überhaupt nicht.


            >>>Es ist nur eine Vermutung von mir, dass meine EX die Zusammenveranlagung ablehnt.

            Das kann sie nicht, bzw. sie müsste dir dann den Schaden ersetzen.


            >>>Ich weiß nicht wie könnte man sich in diesem Fall einigen, vielleicht dass ich ihr steuerliche Nachteile ersetze... aber ab welchem Zeitpunkt? Ab Anfang des Jahres? Ab Trennung? Keine Ahnung!

            Man kann vom Finanzamt eine getrennte Berechnung verlangen (ich weiß grad nicht wie das offiziell heißt).

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              AW: Fragen zur ESt wegen Steuerklassenwechsels im Jahresverlauf

              Nicht ganz legal, aber es klappt: Zusammenveranlagung authentifiziert übermitteln und anschließend behaupten Sie hat mündlich zugestimmt.

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                #8
                AW: Fragen zur ESt wegen Steuerklassenwechsels im Jahresverlauf

                Dazu bräuchtest du aber auch alle Daten zu den Einkünften des Ehegatten!

                Man kann die Zusammenveranlagung ganz legal ohne Trickserei verlangen und sollte das auch so machen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Fragen zur ESt wegen Steuerklassenwechsels im Jahresverlauf

                  Charlie 24 natürlich ist es nicht richtig.

                  Bin jetzt nicht so vom Fach, deshalb lese ich hauptsächlich Ihre Antworten.
                  Sie bringen die Balance am besten hin.
                  Habe nur eine kleine Steuerhilfe, darin steht:

                  Unterschrift einklagen. Was kostete das ? wie lange dauert es. ?
                  Schikaneverbot: Schikaneverbot stand im alten Gesetzt, wo es noch getrennte Veranlagung hieß.
                  Im neunen Gesetz Einzelveranlagung steht es nicht mehr, vermutlich wurde es nur vergessen.
                  Schikaneverbot geht wohl auch nicht, weil sie kleine Einkünfte hat.
                  Wenn Sie nicht unterschreibt , muss sie Einzelveranlagung beantragen.
                  Macht sie auch nicht.
                  Also was bleibt noch ?
                  Anbieten dass man ihren Nachteil ausgleicht, sie unterschreibt aber trotzdem nicht.
                  Es geht um ca. 4000 €, da kann man schon mal schwach werden.
                  Es ist jetzt nicht meine Ehefrau, ist im Bekanntenkreis passiert.
                  Zuletzt geändert von Laie123; 13.12.2017, 20:37.

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                    #10
                    AW: Fragen zur ESt wegen Steuerklassenwechsels im Jahresverlauf

                    Hallo Laie123,

                    das ändert alles nichts, dein Vorschlag war einfach daneben.
                    Imho könnte eine unbeauftragte Erklärung sogar eine Straftat sein.

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #11
                      AW: Fragen zur ESt wegen Steuerklassenwechsels im Jahresverlauf

                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Man gibt nur die Steuerklasse an, die man am Jahresende hatte!

                      Wenn ihr im Trennungsjahr bereits eine Einzelveranlagung machen wollt, was nicht notwendig wäre, wird die Einkommensteuer unter Anwendung der Grundtabelle berechnet.
                      Ich habe einen Test gemacht und zwar mit dem Brutto Netto Rechner.

                      Wenn ich all monatlichen Bruttozahlungen zusammenfasse und dann mit Steuerklasse 4 mein Nettojahresgehalt ausrechne, dann komme ich auf 4.600€ Lohnsteuer. Bis zum Jahresende abgezogen werden nur 2.800... Also ich muss dann ca. 1.800€ Lohnsteuer nachzahlen.

                      Das erwartet mich wenn ich due Steuererklärung mit Einzelveranlagung mache.

                      Dies ist eine grobe Vorstellung ohne Elster, einfach mit dem Onlinerechner.

                      Stimmt das ungefähr mit dem Ergebnis vom Elster?

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                        #12
                        AW: Fragen zur ESt wegen Steuerklassenwechsels im Jahresverlauf

                        Hallo,

                        ja, kann man so rechnen (natürlich nur grob).

                        Außen vor bleibt dann aber die Rückerstattung die man aus anderen Gründen hat (Werbungskosten über 1000 Euro, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Diensleistungen u.s.w.). Aber gut, das alles gibt es ja so oder so, ändert also nichts an der zusätzlichen Nachzahlung (die 1800).

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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