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Wo Kinderfreibetrag / Wo außergewöhnliche Belastungen für Schwangerschaft eintragen?

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    Wo Kinderfreibetrag / Wo außergewöhnliche Belastungen für Schwangerschaft eintragen?

    Hallo zusammen,

    ich habe 2017 ein Kind bekommen.

    - Wo/in welches Formular und welche Spalte trage ich bei meiner Einkommensteuererklärung ein, dass ich nun einen Kinderfreibetrag habe oder muss ich das gar nicht
    eintragen - weiß das Finanzamt das dann automatisch?

    - Wo/in welches Formular und welche Spalte trage ich meine außergewöhnlichen Belastungen in Verbindung mit der Schwangerschaft ein (Fitnesskurs, Fahrten zum Frauenarzt etc?)

    DANKE und Gruß
    Sarah

    #2
    AW: Wo Kinderfreibetrag / Wo außergewöhnliche Belastungen für Schwangerschaft eintrag

    Hallo SarahIren,

    du füllst einfach eine Anlage Kind aus dann regelt sich das.

    Außergewöhnliche Belastungen findest du im Hauptvordruck Seite , dabei ist zu beachten, dass immer einkommensabhängig eine zumutbare Belastung ermittelt wird und solange deine Kosten innerhalb dieses Bereiches liegen, hat es keine steuerliche Auswirkung.

    Aber für 2017 musst du ja noch warten, da die Formulare erst ab 01.01.2018 zur Verfügung stehen und dann im Hinterkopf behalten, dass dein Finanzamt meist erst Ende Februar/Anfang März 2018 mit der Bearbeitung der Steuererklärungen für 2017 beginnen kann.

    Tschüß

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      #3
      AW: Wo Kinderfreibetrag / Wo außergewöhnliche Belastungen für Schwangerschaft eintrag

      Vielen lieben Dank!!

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        #4
        AW: Wo Kinderfreibetrag / Wo außergewöhnliche Belastungen für Schwangerschaft eintrag

        Ergänzt:

        Außergewöhnliche Belastungen findest du im Hauptvordruck Seite
        Seite 3 (bei ElsterFormular), Zeile: vermutlich 67
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Wo Kinderfreibetrag / Wo außergewöhnliche Belastungen für Schwangerschaft eintrag

          Hallo,

          danke Charlie24 fürs Aufpassen und Mitdenken.

          Tschüß

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