Betrifft Anlage Kind:
41 und 42
Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung eines volljährigen Kindes.
Zur Sachlage: meine tochter war vom 1.1.2009 bis 31.5.2009 in den USA zum Studium.
Danach ist sie zurückgekommen und hat im Oktober das Studium in Hamburg fortgesetzt.
Zählen nun beide Aufenthalte als auswärts ? Also alles , wo sie nicht zuHause wohnte ?
LG Paul
41 und 42
Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung eines volljährigen Kindes.
Zur Sachlage: meine tochter war vom 1.1.2009 bis 31.5.2009 in den USA zum Studium.
Danach ist sie zurückgekommen und hat im Oktober das Studium in Hamburg fortgesetzt.
Zählen nun beide Aufenthalte als auswärts ? Also alles , wo sie nicht zuHause wohnte ?
LG Paul
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